Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 206

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Es ist uns nämlich gelungen – und ich meine, das ist das, was bedeutsam ist –, be­rechtigte Konsumentenschutzinteressen mit Ausgewogenheit in die Rechts- und Wirt­schaftsstrukturen Österreichs einzugliedern. So wird einerseits dem Konsumenten­schutz Rechnung getragen, aber andererseits nicht etwa eine „Super“-Behörde mit vor allem neuer Bürokratie geschaffen, sondern in einer zentralen Verbindungsstelle im Sozialressort eine bessere Koordinierung der schon erwähnten fünf Institutionen, die jeweils in ihrer Zuständigkeit diese Aufgaben wahrnehmen werden, erreicht.

Es ist vor allem auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt. Das ist schon etwas sehr Wesentliches, denn wir wollen ja in Österreich keinen „Rambo-Konsumenten­schutz“ haben, sondern einen Konsumentenschutz, der sich im Rahmen unseres Rechtssystems bewegt. Ich bin überzeugt, dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist jetzt auch in sehr wirksamer und Österreich-konformer Weise umgesetzt worden.

Alles in allem: ein Gesetz, das wir gemeinsam beschließen werden, ein Gesetz, das ein wichtiger weiterer Schritt ist. Gerade im Konsumentenschutz ist ja alles „work in progress“; allerdings sollten wir immer das Augenmaß, das wir jetzt auch in der Umset­zung dieser Verordnung hatten, gerade im Sinne der Unternehmen und der Wirtschaft, nicht außer Acht lassen.

Insofern – damit schließe ich schon – wird es eine interessante Diskussion werden, in welche Richtung wir uns im Verbraucherschutz weiter bewegen. Ich persönlich habe da durchaus eine Reihe von Vorbehalten, etwa, wenn es um eine Sammelklage geht. Aber sicherlich wird es noch möglich sein, das zu einem anderen Zeitpunkt und etwas intensiver zu diskutieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

20.47


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Be­cher. – Bitte.

 


20.47.43

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bereits im Justizausschuss, so zeigt sich auch hier in dieser Debatte, dass im Wesentlichen alle Fraktionen dieser Gesetzesvorlage zustimmen, da es notwendig ist, die Durchsetzung von Entschädigungen und auch die rechtliche Situation im Sinne der europäischen Verbraucher zu verbessern. – Die wesentlichsten Kritikpunkte hat ja mein Kollege Maier bereits dargelegt.

Grundsätzlich ist es begrüßenswert – das hat auch Kollege Ikrath erwähnt –, dass es zur Einrichtung einer zum Sozialministerium ressortierenden Verbindungsstelle für Ver­braucherschutzangelegenheiten kommen wird, aber das ist auch schon weitestgehend alles, was jetzt in Richtung Konsumentenschutzfragen beschlossen wird. Der Grund für diese Initiative ist eine EU-Verordnung; weitere Verbesserungen wurden in der letzten Ausschusssitzung nicht beschlossen.

Ein sehr gutes Beispiel für die Politik des Stillstandes ist ja auch der Gesetzesantrag meines Kollegen Maier, der auf der Tagesordnung stand, und zwar betreffend Ände­rung des Gebührengesetzes. Das wurde vertagt. Diese Gesetzesinitiative hätte nichts anderes bewirkt, als dass es zu günstigerem Wohnen gekommen wäre. Inhaltlich hat es keine Einwände gegeben; es ist das lediglich formal vertagt worden. – Die Mieterin­nen und Mieter bleiben aber so auf der Strecke.

Ein anderes Beispiel dafür, dass bei Verbraucherschutz- und Konsumentenschutzfra­gen nichts weitergeht, ist, dass vor eineinhalb Jahren ein Entschließungsantrag von mir betreffend Feststellungsverfahren beim OGH zur schnelleren und kostengünstigeren Klärung strittiger Rechtsfragen auf der Tagesordnung gestanden ist. Auch das wurde


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