Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 205

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ja auch so – ich glaube, es war Frau Abgeordnete Fekter, die das gesagt hat –, dass es da tatsächlich einige Divergenzen mit dem EU-Recht gibt, da wir uns in Österreich für den Weg entschieden haben, gerade für den Verbraucherbereich sehr viele zivil­rechtliche Regelungen zu schaffen, während das in anderen europäischen Staaten – das war die Voraussetzung für diese Verordnung – in verwaltungsbehördlichen Mate­rien geregelt wurde.

In Österreich bedeutet dies, dass Verbraucherschutzangelegenheiten primär Angele­genheiten des Gerichtes sind – mit einigen wenigen Ausnahmen –, in Europa dies je­doch großteils über Verwaltungsbehörden geregelt wird.

Sie können sich daher vorstellen, meine Damen und Herren, dass das – da wir für die Ausführung dieser Verordnung, die ja an und für sich mittelbar in Österreich anwend­bar ist, eine zentrale Behörde namhaft zu machen hatten –, bedingt durch diese Rechtskonstellation in Österreich, nicht sehr einfach war.

Aus diesem Grunde bin ich doppelt froh darüber, dass es nunmehr gelungen ist, mit diesem Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz eine Regelung zu schaffen, mit der wir in Österreich mit dem derzeitigen Status quo doch sehr gut leben können werden.

Für die Zukunft wird man sich – das haben meine Vorredner und Vorrednerinnen schon ausgeführt – in Österreich sicherlich auch darüber Gedanken machen müssen, ob es sinnvoll ist, den Verbraucherschutz neu zu regeln, da es ja diesbezüglich eine starke Zersplitterung in einzelne Zuständigkeitsbereiche gibt. Das wird die nächste Bundesregierung sicherlich gerne aufnehmen, nämlich da zu einer Neuorientierung zu kommen.

Frau Abgeordnete Moser hat mich auf das Thema Sammelklage angesprochen: Wie Sie ja wissen, tagt im Justizministerium – und das schon seit geraumer Zeit – eine Ar­beitsgruppe unter der Leitung meiner Mitarbeiterin, Frau Abteilungsleiterin Dr. Kloiber, wobei ich dazu sagen möchte, dass die Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe schon sehr weit fortgeschritten ist. Ich hoffe, dass wir zu Ende dieses Sommers zu einem Gesetzesvor­schlag kommen werden, sodass hier darüber diskutiert werden kann. Ich darf Ihnen versichern, dass wir uns dieser Problematik im Justizministerium annehmen und dass wir diese Angelegenheit sicherlich vordringlich behandeln werden.

Natürlich ist es auch da – wie übrigens bei allen anderen Materien, die sich mit dem Konsumentenschutz auseinander setzen – sehr schwierig, die unterschiedlichsten In­teressen unter einen Hut zu bringen. Aber, Frau Abgeordnete Moser, ich glaube, das wissen Sie ohnehin sehr gut. – Wir werden uns jedenfalls bemühen, da einen Weg zu finden, bei dem wir alle Interessen im Sinne eines Kompromisses unter einen Hut zu bringen versuchen.

Es wird daran gearbeitet, und ich hoffe, dass wir bald mit einem Gesetzesvorschlag in die Begutachtung gehen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.44


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.

 


20.44.52

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, in­spiriert durch die Frau Bundesministerin, die Metapher verwenden zu dürfen, dass die­ses Gesetz in der Umsetzung der Verordnung keine leichte Geburt gewesen ist, es uns aber nun gelungen ist, gemeinsam ein recht properes Kind auf die Welt zu bringen.

 


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