Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 204

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Deshalb sind wir, wie bereits gesagt, dafür. Wir betrachten das als einen wichtigen Schritt. Im Laufe der Zeit wird es sicher Verbesserungen geben, die dazu führen wer­den, dass es einen noch besseren Verbraucherschutz gibt als bisher. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

20.38


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


20.38.48

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ihr Wort in Gottes Ohr, Frau Kollegin Partik-Pablé: Wir brau­chen natürlich verstärkte Maßnahmen, die die Situation der Konsumentinnen und Kon­sumenten unterstützen und vorantreiben. Deswegen sind wir einerseits dafür, dass dieser Antrag, der eine EU-Verordnung und eine Verordnung des Parlaments und auch des Rates in Richtung gegenseitiger Amtshilfe, in Richtung Verbraucherbehördenko­operation umsetzt, zum Tragen kommt, und andererseits brauchen wir, nachdem auf EU-Ebene Konsumentenangelegenheiten doch sehr offensiv behandelt werden, in Ös­terreich auch diese Zusammenarbeit.

Es soll, wie Kollege Maier bereits ausführte, auch eine eigene Verbraucherschutzbe­hörde etabliert werden, aber wir brauchen in Österreich auch endlich einen Beirat für Verbraucherangelegenheiten, damit verschiedene VerbraucherInnengruppen vor Ort, im Parlament ihre Erkenntnisse, ihre Erfahrungen und ihre Vorschläge deponieren kön­nen. Deshalb sehen wir diese Gesetzesvorlage als einen wesentlichen europäischen Schritt, der uns aber national noch zu weiteren maßgeblicheren Aktionen anspornen soll.

Frau Bundesministerin Gastinger, Sie kennen ja schon mein Grundanliegen – vielleicht gehen Sie noch einmal darauf ein –: Diese Angelegenheit betreffend Sammelklage wäre dringend zu erledigen gewesen. Vielleicht können Sie uns dazu noch ein paar Worte mit auf den Weg in den Herbst geben; mehr wird leider nicht mehr möglich sein.

Eine weitere Anmerkung: Wir haben im Ausschuss den Abänderungsantrag diskutiert, wonach die Finanzprokuratur auch als Ansprechpartner für die europäischen Behörden herangezogen wird und Österreich da sozusagen als Oberbehörde vertreten soll.

Feststellen möchte ich hiezu, dass auf jeden Fall die Möglichkeit vorgesehen werden muss, einen Anwalt zu benennen, dass die österreichischen Behörden – sei es die Fi­nanzprokuratur, seien es andere für Verbraucherschutz zuständige Behörden – nicht nur die Möglichkeit haben, sondern dass es ihnen tatsächlich zusteht, Anwälte für Ver­braucheranliegen zu benennen und diese dann auch in die Verhandlungen schicken zu können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.41


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Gastinger. – Bitte.

 


20.41.24

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Vorredner und Vorrednerinnen haben schon sehr ausführlich dargestellt, was mit diesem Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geregelt wird.

Ich möchte Ihnen hiezu berichten, dass da die Gesetzeswerdung besonders schwierig war – das hat ja auch schon Herr Abgeordneter Maier ausgeführt –, weil wir in Öster­reich ein sehr komplexes System im Bereich des Konsumentenschutzes haben. Es ist


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite