Eine weitere kritische Anmerkung: Dieses Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz bezieht sich auf 17 europäische Rechtsakte. Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verbraucherschutz oder Konsumentenschutz ist viel mehr. Zu diesem Bereich gehören Fragen der Lebensmittelsicherheit, gehören Fragen der Finanzdienstleistungen, gehören Fragen der neuen Kommunikationstechnologien. Das heißt, dass mit dieser Verordnung beziehungsweise mit der Tätigkeit dieser Behörden nur bestimmte Bereiche erfasst sind, die dann die einzelnen Verbraucherschutzbehörden eben zu behandeln haben.
Noch eine Klarstellung: Diese Behörden, die wir heute beschließen werden, diese fünf Behörden werden auf Ersuchen ausländischer Verbraucherschutzbehörden zur Verfolgung innergemeinschaftlicher Rechtsverletzung tätig. Diese Verbraucherschutzbehörden werden nicht tätig, wenn es darum geht, Individualinteressen von einzelnen Personen in Österreich durchzusetzen. Es geht um die Sicherung von kollektiven Verbraucherinteressen.
Und zum Schluss noch eines: Wir haben fünf zuständige Verbraucherschutzbehörden. Wir glauben, dass langfristig eine Verbraucherschutzbehörde geschaffen werden soll, die genau diesen Fragen nachgeht und diese Probleme im Sinne der österreichischen Konsumenten klärt, aber nicht nur im Sinne der österreichischen Konsumenten, sondern im Sinne der europäischen Konsumenten.
Ein Beispiel: Es gibt die Richtlinie 261/2004 über Fluggastentschädigungen. Wir haben hunderte Beschwerden in Österreich, die bisher nicht erledigt werden konnten, und wir hoffen, dass einerseits durch die Novelle zum Luftfahrtgesetz Streitschlichtung durch das Verkehrsministerium betrieben wird, und andererseits diese Behörde, wenn sie eingerichtet ist, die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, nämlich mit Unterlassungsklagen gegen jene Airlines vorzugehen, die sich an den europäischen und österreichischen Rechtsbestand nicht halten.
Dies geschieht zum Schutz der europäischen wie auch
der österreichischen Konsumenten. Wir werden daher diesen Regelungen
gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP sowie den
Freiheitlichen – BZÖ.)
20.36
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.
20.36
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Fekter hat ja hier schon ausreichend über die inhaltlichen Themen berichtet – das heißt, Sie sind informiert darüber, worum es geht –, korrigiert vom Kollegen Maier. Wir waren uns eigentlich einig, dass wir die Umsetzung dieser Verordnung haben wollen, dass wir sie befürworten. Es geht darum, dass ein System gegenseitiger Amtshilfe zum Schutze der Verbraucher geschaffen werden soll. Das unterstreichen wir. Wir haben ja in Österreich einen sehr hohen Verbraucherschutz, und das ist ein weiterer Schritt, um eben international besser agieren zu können.
Herr Kollege Maier hat einige Kritik geübt. Natürlich kann man sich mehr wünschen, und es wäre auch wünschenswert, wenn wir beispielsweise eine einheitliche Verbraucherschutzbehörde hätten und die Kompetenzen nicht aufgesplittert wären. Ich glaube aber, man muss auch hier schrittweise vorgehen. Schließlich und endlich handelt es sich gerade beim Verbraucherschutz um eine Materie, wo es immer darum geht, einen Kompromiss zwischen der Wirtschaft und den Konsumentenschützern zu erzielen, und ich glaube, das ist auch wieder ein solcher Kompromiss.