Zweitens: Es geht darum, dass wir sehr wohl eine Diskussion über einen zusätzlichen Straftatbestand führen müssen, und zwar über das wissentliche Ausnützen einer Zwangslage einer Prostituierten.
Wir haben das bei Minderjährigen sehr gut geregelt, aber ich frage mich immer: Was ist der Unterschied zwischen einer minderjährigen Prostituierten, einer 19-jährigen, einer 25-jährigen oder älteren Prostituierten, die zur Prostitution gezwungen wird, der nichts anderes übrig bleibt, weil sie in vollkommener Abhängigkeit lebt? – Wenn das jemand weiß, wenn das ein Freier weiß, dann, so denke ich, sollte er auch bestraft werden.
Da hat es immer wieder das Gegenargument gegeben: Das ist ja eine Beweisfrage, das lässt sich so schwer beweisen.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nur zwei Punkte dazu sagen! Erstens: Wir kennen den Fall vom vorigen August, zu dem es Telefonprotokolle gibt und man nachlesen kann, dass sehr wohl Zwangssituationen ausgenützt worden sind. Das heißt: Dort ist es schwarz auf weiß gestanden, das war beweisbar! Abgesehen davon wissen wir noch immer nicht, wie dieses Verfahren ausgegangen ist.
Zweitens: Für mich ist ein Gesetz immer wieder auch eine Norm dahin gehend, wie wir das gemeinsame Zusammenleben innerhalb unserer Gesellschaft gestalten wollen und welche Signale wir setzen. Und darum wäre das ganz wichtig.
Zusammenfassend ist zu sagen: Das Übereinkommen ist
eine gute Grundlage. Der Entschließungsantrag der Regierung ist
mangelhaft und halbherzig, aber das zieht sich leider durch diese Justizpolitik
wie ein oranger Faden durch. – Danke schön. (Beifall bei der
SPÖ. – Abg. Fauland: Geh, geh!)
20.57
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.
20.57
Abgeordneter Mag. Heribert
Donnerbauer (ÖVP):
Werter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und
Herren! Es ist nur schade, liebe Frau Kollegin Stadlbauer, dass selbst Themen,
bei denen wir uns eigentlich einig sind, ein Problem für Sie sind. Man
sollte daran arbeiten, seriös und sachlich vorzugehen und sich nicht immer
wieder in sehr starker Polemik ergehen. (Abg. Broukal: Im Gegensatz
zu Ihnen ...!) – Genau! Richtig. Im Gegensatz zu mir.
Hören Sie mir einmal zu, ob es anders ist oder nicht. (Abg. Broukal:
Da brauchen Sie einen Besen, um vor der eigenen Tür zu kehren!)
Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass sich der Menschenhandel in den letzten Jahren zu einem der größten Betätigungsfelder der international agierenden kriminellen Netzwerke entwickelt hat. Nach dem Waffenschmuggel und dem Drogenhandel ist der Menschenhandel nach Studien bereits die drittgrößte Einnahmequelle krimineller Organisationen. Man stelle sich vor: Nach dem illegalen Handel mit Waffen und Drogen ist der illegale Handel mit Menschen schon an dritter Stelle! Und das, so glaube ich, löst zu Recht Betroffenheit aus und erfordert auch effiziente Maßnahmen, um dies einzudämmen.
Eine dieser Maßnahmen ist dieses Übereinkommen, das wir heute hier genehmigen werden, weil ja Maßnahmen gegen international agierende kriminelle Banden nicht nur auf nationaler Ebene gesetzt werden oder nationale Antworten gegeben werden können, sondern weil da einfach gemeinsame Bemühungen, staatenübergreifende Bemühungen erforderlich sind. Und solche staatenübergreifende Bemühungen versucht die-