Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 210

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ses Übereinkommen des Europarates gegen den Menschenhandel in die Tat umzu­setzen.

Es geht vor allem auch darum, dass man Maßnahmen nicht nur in den Zielländern trifft, sondern dass man auch Maßnahmen geeigneter Natur in den Ursprungsländern und in den Transitländern statuiert.

Ich glaube daher, dass dieses Übereinkommen auch ein wichtiger Schritt nach vorne ist, vor allem weil es in einigen wichtigen Punkten Begriffsbestimmungen bietet, aber auch gemeinsame Maßnahmen festsetzt, wie zum Beispiel, dass eine einheitliche Defi­nition von „Menschenhandel“ statuiert wird und dass gewisse Verpflichtungen für alle Vertragspartner festgelegt werden, einheitliche Straftatbestände zu schaffen, aber auch eine Zusammenarbeit im Bereich der Verfolgung. Letztlich sollen vorbeugende Maßnahmen möglich gemacht werden, aber auch eine Verpflichtung zu wirksamen Grenzkontrollen und zum Opferschutz in diesem Übereinkommen festgelegt werden.

Anders, als es Frau Kollegin Stadlbauer offensichtlich sieht, muss man sagen, dass wir in Österreich in den letzten Jahren – Gott sei Dank! – schon vor diesem Übereinkom­men sehr viele wichtige Maßnahmen getroffen haben, zum Beispiel einen eigenen Straftatbestand im § 104a StGB einzuführen, genauso aber im Ausländerbeschäfti­gungsgesetz und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz Möglichkeiten eines hu­manitären Aufenthaltes und auch einer Beschäftigungsmöglichkeit für Opfer einzuräu­men. Ebenso wurde auch eine Task Force durch einen Beschluss der Bundesregie­rung aus dem Jahr 2004 gegründet, um diese Situation beobachten und künftig wich­tige Maßnahmen treffen zu können.

Ich glaube daher, dass es richtig und wichtig ist, heute dieses Übereinkommen zu genehmigen. Ich würde mir nur wünschen, dass mehr Mitgliedstaaten viel schneller dieses Übereinkommen ratifizieren und in den jeweiligen Mitgliedsländern umsetzen, damit wirklich effiziente Maßnahmen gegen den Menschenhandel gesetzt werden kön­nen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

21.00


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

 


21.01.00

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar věcer! Pǒstovane dame i gos­podo! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Auch die Grünen werden der Ratifizierung dieses Übereinkommens zustimmen. Das wird Sie nicht überraschen, denn ich würde schon irgendwie meinen, dass man schon öfter etwas von den Grünen zum Thema Menschenhandel gehört hat als vom Herrn Kollegen Donnerbauer im Justizausschuss. Eigentlich muss ich sagen, dass ich ihn jetzt erstmals dazu habe Stellung nehmen hören. Aber das mindert nicht seine Glaubwürdigkeit hinsichtlich der Überzeugung, dass dieses Übereinkommen in Österreich ratifiziert werden sollte.

Papier ist geduldig. Und gerade internationale Übereinkommen, die mit einem so ge­nannten formellen Erfüllungsvorbehalt beschlossen werden, sind besonders geduldige Papiere. Wir haben uns mit der Frau Ministerin in der Vorbesprechung und dann im Ausschuss selbst ja relativ intensiv über diese Tatsache der Ratifizierung einerseits unterhalten, die von den Grünen, aber nicht nur von den Grünen schon länger einge­fordert wurde, denn im Europarat liegt dieses Übereinkommen bereits seit einem Jahr zur Ratifizierung auf. – Das ist der eine Aspekt.

Der zweite Aspekt ist: Wie schaut es in Österreich tatsächlich für Opfer von Frauen­handel aus? – Die Frau Ministerin hat das – ich sage jetzt einmal – zur Kenntnis ge-


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