nommen und auch gesehen, welche Schwierigkeiten es in der Praxis gibt. Damit haben wir uns in den letzten Monaten besonders beschäftigt. Und eigentlich muss ich Ihnen ehrlich sagen, dass ich gedacht habe, dass heute die Frau Innenministerin hier sein und diese Diskussion verfolgen wird. Ich frage mich: Wo ist sie? – Ein gut Teil jener Bereiche, um die es jetzt geht, nämlich wenn es um die Umsetzung dieses lobenswerten internationalen Übereinkommens geht, trifft nicht das Justizressort. Es gibt zwar auch Punkte, die das Ressort der Frau Mag. Gastinger betreffen, aber im Wesentlichen ist das Innenressort betroffen. – Gut, aber vielleicht glaubt Frau Prokop, dass Sie sie ohnehin schon grundsätzlich vertreten. Das könnte ja sein.
Ich möchte Ihnen aus einer Anfragebeantwortung der Frau Ministerin Prokop auf die Frage zitieren:
„Wie stellen Sie sicher, dass die betroffenen Frauen eine Möglichkeit der Zeugenaussage im zu führenden Strafverfahren haben?“
Beziehungsweise: Was wurde aus den Opfern von Frauenhandel, die bei einer so genannten Razzia aufgegriffen wurden, die zur Zerschlagung zweier Menschenhändlerringe – da zitiere ich jetzt das Innenressort – geführt hat? Was ist nach der Verhaftung der mutmaßlichen Täter – das war die „Zerschlagung“ – mit den 30 betroffenen Frauen – das waren nämlich die Opfer – chronologisch passiert?
Ich kann Ihnen sagen, was uns die Frau Ministerin geantwortet hat: „Der derzeitige Aufenthaltsort der genannten Fremden ist nicht bekannt.“ – Die genannten Fremden wurden nämlich alle nach dieser Amtshandlung, der Zerschlagung des Menschenhändlerringes, aus Österreich abgeschoben.
Das ist Opferschutz auf Österreichisch für Opfer, in dem Fall Frauen, von Menschenhandel! Wenn da noch jemand sagt, in Österreich sei alles wunderbar, super, diese Konvention werde jetzt ratifiziert und damit habe man seine Schuldigkeit getan, dann irrt er gewaltig. – Das ist ein Beispiel.
Ein zweites Beispiel. In der Konvention ist auch davon die Rede, dass zum Opferschutz natürlich Maßnahmen – jetzt in Bezug auf Österreich – des Verbrechensopfergesetzes gehören. Und die Erläuterungen weisen auch darauf hin. Wir haben erst kürzlich, nämlich letztes Jahr, eine Novelle zum Verbrechensopfergesetz beschlossen. In dieser Novelle steht, dass nur Menschen, die sich zum Tatzeitpunkt rechtmäßig in Österreich aufhalten, Ansprüche geltend machen können.
Es gibt Menschen, die Opfer von Menschenhandel sind, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, die vorher unter Umgehung von gesetzlichen Bestimmungen ein Visum hatten und auf Grund falscher Versprechen – auch in Bezug auf das Visum – nach Österreich gekommen sind. Aber ein gut Teil der Menschen, die Opfer von Menschenhandel sind, sind nicht rechtmäßig in Österreich aufhältig und fallen deshalb unter den Schutz des Verbrechensopfergesetzes. Und da soll noch einmal jemand sagen, wir tun genug für Opfer?!
Diesbezüglich gibt es noch einige Dinge, die für uns wesentlich sind. Kollegin Weinzinger wird auch noch etwas zum Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen sagen, über das Desaster, das es da im Sinne der Statistik im Innenministerium gibt. Ich sage Ihnen Folgendes: Gerne stimmt die grüne Fraktion der Ratifizierung dieses Übereinkommens zu, in das sich auch amnesty international Österreich in den Vorberatungen eingebracht hat. Auch die Zuständigen – in dem Fall war es eine Dame, Frau Mag. Prior, die Österreich in Straßburg mit vertreten hat – haben versucht, sich einzubringen.
Aber den Worten meines Vorredners Mag. Donnerbauer: Wir haben alles getan, können wir uns keinesfalls anschließen. Da gibt es leider noch sehr viel zu tun. Offensicht-