Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 212

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lich ist das jedoch mit der rechten Seite dieses Hauses – von mir aus gesehen – nicht zu machen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.07


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Fau­land. – Bitte.

 


21.07.25

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche - BZÖ): Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte jetzt kurz wieder dieses Übereinkommen ein wenig näher beleuch­ten. Lassen Sie mich, auf Kollegen Donnerbauer replizierend, sagen, was die Proble­matik des Menschenhandels international und auch in Europa ist! Ich möchte das mit ein paar Zahlen zusätzlich verdeutlichen. Es gibt bedauerlicherweise die Situation, dass weltweit über 700 000 Fälle von Menschenhandel pro Jahr registriert werden. Wenn man sich sie Situation in Europa ein bisschen näher anschaut, so ist die Dreh­scheibe der Balkan. Die OSZE und die UNICEF haben festgestellt, dass allein pro Jahr 120 000 Frauen und auch Kinder über dortige Menschenhändlerringe nach Westeuro­pa gebracht werden und dieses Problem wirklich eines ist, das man mit absoluter Prio­rität anzugehen hat.

Aus diesem Grund wurde auch dieses Übereinkommen des Europarates jetzt vorge­legt. Österreich ist in der doch sehr vorbildhaften Situation, dass wir die Ersten waren, die es damals unterschrieben haben und jetzt mit der Ratifizierung europaweit die Zweiten sein werden, die es auch umsetzen werden. Wir sind uns aber trotz allem be­wusst, dass das Ratifizieren alleine zu wenig sein wird, um dieser Problematik Herr zu werden, und dass es noch der notwendigen Maßnahmen bedarf.

Das, was in diesem Übereinkommen geregelt ist, ist eben nicht nur die sexuelle Aus­beutung, auf die schon sehr stark hingewiesen worden ist, sondern auch – und das ist wichtig – die Arbeitsausbeutung und ein Fall, der in seiner Grausamkeit in keiner Wei­se zu überbieten ist, nämlich die Ausbeutung durch Organentnahme. Das ist eine Sa­che, die auf Grund des sehr hohen Organbedarfs im Westen immer schlagender wird und die mit aller Stärke vollinhaltlich abzulehnen ist.

Auf die Ziele hat Kollege Donnerbauer schon hingewiesen: Verhütung, Schutz, Sicher­stellung und wirksame Ermittlungen – all das ist in diesem Übereinkommen umfasst. Ich möchte abschließend noch ganz kurz auf die innerstaatliche Seite eingehen.

Kollegin Stadlbauer hat daran ja massive Kritik geübt, Kritik, die für mich nicht ganz nachvollziehbar ist, denn mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2004 wurden umfas­sende Strafbestimmungen gegen Menschenhandel erlassen. Wenn man sich jetzt an­schaut, was wir alles auf Grund dieses Übereinkommens noch nachjustieren müssen, muss man sagen, so gut wie gar nichts, denn das österreichische Recht entspricht voll­inhaltlich dem, was in diesem Übereinkommen gefordert wird.

Aus unserer Sicht besteht somit in Österreich eine ausreichende rechtliche Grundlage zur Bekämpfung des Menschenhandels. Es liegt jetzt an der Vollziehung. Dort, gebe ich zu, ist noch einiges nachzuholen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen BZÖ und der ÖVP.)

21.10


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Frau Bundesminister Mag. Gastinger. – Bitte.

 


21.10.34

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich kann unmittelbar an meinen


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