Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 213

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Vorredner anschließen, der schon richtig ausgeführt hat, dass wir durch das Straf­rechtsänderungsgesetz 2004, soweit es den strafrechtlichen Teil anbelangt, schon alle nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben – das hat auch Herr Mag. Donnerbauer schon ausgeführt –, um dieses Übereinkommen auch tatsächlich in nationales Recht umzusetzen.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir schon heute die Ratifizierung dieses Übereinkom­mens im Hohen Haus beraten und auch beschließen können, denn wir sind tatsächlich die Zweiten, die dieses Übereinkommen ratifizieren. Darauf können wir durchaus stolz sein, denn ich glaube, diese sehr rasche Ratifizierung ist durchaus auch als politisches Signal Österreichs zu verstehen, dass wir den Kampf gegen Menschenhandel ernst nehmen. Das hier zu erwähnen ist meiner Meinung nach auch besonders wichtig.

Es sind verschiedene Bereiche involviert. Wie ich schon ausgeführt habe, haben wir im strafrechtlichen Bereich bereits im Jahr 2004 die notwendigen Änderungen einge­führt. – Das geschah auch in Umsetzung eines Rahmenbeschlusses des Rates zur Be­kämpfung des Menschenhandels, eines Zusatzprotokolls der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kin­derpornographie.

In diesen Reigen fügt sich nun auch dieses Übereinkommen des Europarats zur Be­kämpfung des Menschenhandels ein.

Uns war es aber besonders wichtig, im Bereich des Menschenhandels nicht nur den strafrechtlichen Teil umzusetzen, sondern auch im Niederlassungs- und Aufenthalts­recht – das ist der Bereich, der meine Regierungskollegin Liese Prokop betrifft – haben wir die nötige Vorsorge getroffen. Es ist, wie Frau Abgeordnete Stadlbauer ausgeführt hat, auch vorgesehen, diese dreißigtägige Bedenkzeit für Opfer von Menschenhandel einzuräumen.

Ich möchte aber hinsichtlich der Kritik, die dazu angebracht wurde, nämlich dass Zeu­genaussagen während dieser dreißigtägigen Bedenkzeit durchaus möglich sind, darauf hinweisen, dass dies auch im Art. 13 Abs. 1 des Übereinkommens, dessen Ratifizie­rung Sie heute beschließen werden, so vorgesehen ist. Es hat auch auf Ebene des Europarates sicherlich Diskussionen darüber gegeben, es wurde aber für notwendig befunden, dass diese Ausnahme möglich ist.

Ich möchte auch noch gesondert darauf hinweisen, dass es laut § 72 Abs. 2 Niederlas­sungs- und Aufenthaltsgesetz möglich ist, einen humanitären Aufenthaltstitel für Opfer von Menschenhandel zu schaffen, der eine Mindestdauer von sechs Monaten vorsieht. Ich glaube, dass wir auch da sicherlich auf dem richtigen Weg sind, um die Opfer ausreichend zu schützen.

Ich möchte weiters darauf hinweisen, dass es einen Bericht des US State Department über den Menschenhandel weltweit gibt. Auch Österreich wurde geprüft und in der bes­ten Kategorie bewertet. Es wurde uns bescheinigt, dass wir in Österreich sowohl, was den Bereich der strafrechtlichen Verfolgung und des Schutzes, als auch was die Prä­vention von Menschenhandel betrifft, sehr weit fortgeschritten sind.

Ich gebe auch zu bedenken, dass wir in diesem Bereich – es handelt sich ja immerhin um organisierte Kriminalität – nicht aufhören dürfen weiterzuarbeiten. Wir alle, wie wir hier stehen und sitzen, sind uns bewusst, dass es wichtig ist, weiter an der Bekämp­fung des Menschenhandels zu arbeiten und dass es unbedingt notwendig ist, auch die Task Force, die für den Bereich Menschenhandel im Außenministerium vorgesehen ist, weiter zu unterstützen.

 


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