Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 217

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beit ist, vorzubereiten – nicht durchzuführen, sondern vorzubereiten. (Abg. Dr. Bri­nek: Maßnahmen!)

Es wird die Regierung ersucht, über Maßnahmen zu berichten, die man in bestimmten Bereichen ins Auge fassen könnte – nicht Maßnahmen, die man durchführt, sondern die man beabsichtigen könnte. (Abg. Dr. Brinek: Es sind auch schon welche durch­geführt!) – Das ist herzlich wenig, wenn Sie tatsächlich Ziele erreichen wollen! Wenn Sie so Ihren Wahlkampf planen, werden Sie auch nicht weit kommen. Aber da sind Sie ja besser beisammen. (Beifall bei den Grünen.)

Im Konkreten gibt es allein zu der Konvention schon ein großes Defizit, auf das ich eingehen möchte. Die Konvention, deren Ratifikation wir natürlich begrüßen, legt zum Beispiel in Art. 12 Abs. 4 fest, dass die ratifizierenden Staaten sicherstellen sollen, dass Opfer von Menschenhandel Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen.

In Österreich wird auch von Ihnen, Frau Ministerin, darauf verwiesen, dass wir eigent­lich ohnehin schon alles umgesetzt haben, was wir für die Konvention brauchen, und dass zum Beispiel der Aufenthaltstitel für Opfer von Menschenhandel durch ein Aufent­haltsrecht auf Grund humanitärer Veranlassung geregelt ist.

Dieser Aufenthaltstitel humanitäre Gründe – das sollten Sie wissen, Sie haben das nämlich beschlossen – stellt fest, dass eine Beschäftigungsbewilligung mit diesem Auf­enthaltstitel nicht zulässig ist. Das heißt, in der Konvention steht, Zugang zum Arbeits­markt ist wichtig, Österreich erlaubt diesen Zugang aber nicht. Trotzdem sagen Sie hier, Sie hätten ohnehin schon alles umgesetzt. Wie kriegen Sie das im Kopf zusam­men?

Abgesehen davon – das ist die bewährte Praxis – sagt man dann, wenn das Opfer kei­nen Zugang zum Arbeitsmarkt hat und daher mittellos ist, ist eine Abschiebung auf Grund von Mittellosigkeit der nächste Schritt.

Wie man mit den Opfer umgeht kann ich Ihnen anhand eines Beispiels gerne erläutern. Wir haben das aus einer Anfragebeantwortung der Innenministerin, die diese Debatte heute durch Abwesenheit würdigt: Es gab im März 2005 einen Zwischenfall, bei dem ein Mädchenhändlerring angeblich zerschlagen wurde, bei dem es jedenfalls zu Ver­haftungen kam. Ich zitiere aus der Anfragebeantwortung der Ministerin Prokop an mei­ne Kollegin Stoisits:

„Im Zusammenhang mit diesen Amtshandlungen wurden insgesamt vier rumänische Frauen festgenommen und der Behörde zur Durchführung von fremdenpolizeilichen Verfahren vorgeführt.

Gegen eine Frau wurde in der Folge wegen Mittellosigkeit ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Nach Verhängung der Schubhaft im Polizeianhaltezentrum Linz am 4.1.2006 wurde sie am 13.1.2006 am Landwege via Ungarn nach Rumänien abgeschoben.“

Das heißt, was passiert mit den Opfern? – Sie werden festgenommen und in Schubhaft gesteckt. – In diesem Fall hat die Frau etwa zehn Tage in Schubhaft verbracht. Ich frage mich, wo da ihre Bedenkfrist ist, in der sie in Ruhe nachdenken kann, ob sie als Zeugin aussagen will oder wie es weitergeht. Dann wird sie abgeschoben.

Weitere drei Frauen – das zitiere ich jetzt nicht mehr wörtlich – wurden ebenfalls in Schubhaft genommen und abgeschoben.

So geht diese Regierung mit Opfern von Menschenhandel wirklich um! Was haben diese Frauen, diese Jugendlichen, die gehandelt werden, die im Wesentlichen in der Prostitution landen, aber auch als Hausangestellte oder als Ehefrauen gehandelt wer­den, von Ihren wortreichen Bekenntnissen, dass die Ziele ja die richtigen wären und


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