Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 218

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dass – wie es Frau Abgeordnete Brinek gesagt hat – weitere Maßnahmen „intendiert“ sind?

Erklären Sie das einmal jenen Frauen, die zuerst Opfer von Schleppern und Men­schenhändlern wurden, die dann in die Prostitution gezwungen wurden und denen Ös­terreich mit Schubhaft und Abschiebung antwortet! Das können Sie nicht wirklich ver­antworten wollen. (Beifall bei den Grünen.)

21.29


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.

 


21.30.15

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz auf zwei Redebeiträge meiner Vorrednerinnen einge­hen, und zwar zuerst auf jenen der Kollegin Weinzinger. Sie mokieren sich darüber, dass es angeblich nur wortreiche Bekenntnisse der Regierung beziehungsweise der Frau Justizministerin in diesem Bereich gäbe. Aber ich möchte Ihnen noch einmal sa­gen, es ist vieles in puncto Bestrafung des Menschenhandels bereits umgesetzt wor­den. Beispielsweise haben wir strenge Strafbestimmungen den Menschenhandel be­treffend eingeführt. Wir haben bereits das, was in dem Übereinkommen steht, praktisch übererfüllt.

Frau Abgeordnete Stadlbauer, mich hat eigentlich schon sehr hart getroffen, und die Frau Minister wahrscheinlich auch, dass Sie sagen, die Justizpolitik wäre halbherzig, denn gerade im Zusammenhang mit dem Kampf gegen die Ausnützung der Prostituier­ten und den Menschenhandel hat diese Bundesregierung und gerade die Frau Minister enorm viel getan und enorm viel Sensibilität bewiesen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Ihre Rede zeigt, dass Sie wirklich nicht bereit zu Sachlichkeit sind; auch der Beitrag der Frau Abgeordneten Weinzinger.

Wir haben im Ausschuss und auch in den Vorgesprächen im Justizministerium sehr lange darüber diskutiert, wie man gegen Freier vorgehen kann, die die Zwangslage von Prostituierten ausnützen – und wir haben ganz einfach noch keine Lösung gefunden. Frau Abgeordnete Stadlbauer zeigte ja wieder in ihrem Diskussionsbeitrag, dass sie die geltende rechtliche Lage nicht kennt, denn sie hat gesagt: Wenn der Freier weiß, dass sich die Frau in einer Zwangslage befindet, dann ist er zu bestrafen! – Ja, aber dann ist er ja schon jetzt zu bestrafen, da gibt es den Tatbestand der Nötigung, da gibt es den Tatbestand der Erpressung! Wir haben auch den „Zuhälter-Paragraphen“, wo das alles zu subsumieren ist.

Wie soll man nachweisen, dass der Freier weiß, dass diese Frau zur Prostitution ge­zwungen wird? Das ist das Wichtigste: die subjektive Tatseite nachzuweisen. Die Prostituierte wird nicht sagen, dass sie ausgenützt wird. Sie steht dort, schön gekleidet, lächelt wahrscheinlich, um einen Freier anzuwerben. Also er wird sie sicher nicht fra­gen: Werden Sie ausgenützt? (Abg. Öllinger: Nachher!) Und selbst wenn sie gefragt würde, dann wird sie sicher nicht die wahre Antwort geben, weil sie wahrscheinlich dann ein blaues Auge haben wird und von ihrem Freier wahrscheinlich noch mehr körperlich misshandelt wird. (Abg. Öllinger: Stimmt! Aber nachher!) – Wann soll sie es nachher denn sagen? Nachdem das Geschäft abgeschlossen ist? Dann wird sie wie­der auf die Straße gehen, wird sich wieder hinstellen und den nächsten Freier anla­chen. Das ist doch alles realitätsfremd, was Sie sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren von Grünen und von SPÖ!

 


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