dass – wie es Frau Abgeordnete Brinek gesagt hat – weitere Maßnahmen „intendiert“ sind?
Erklären Sie das einmal jenen Frauen, die zuerst Opfer von Schleppern und Menschenhändlern wurden, die dann in die Prostitution gezwungen wurden und denen Österreich mit Schubhaft und Abschiebung antwortet! Das können Sie nicht wirklich verantworten wollen. (Beifall bei den Grünen.)
21.29
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.
21.30
Abgeordnete Dr. Helene
Partik-Pablé (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur
ganz kurz auf zwei Redebeiträge meiner Vorrednerinnen eingehen, und
zwar zuerst auf jenen der Kollegin
Weinzinger. Sie mokieren sich darüber, dass es angeblich nur wortreiche
Bekenntnisse der Regierung beziehungsweise der Frau Justizministerin in diesem
Bereich gäbe. Aber ich möchte Ihnen noch einmal sagen, es ist
vieles in puncto Bestrafung des Menschenhandels bereits umgesetzt worden.
Beispielsweise haben wir strenge Strafbestimmungen den Menschenhandel betreffend
eingeführt. Wir haben bereits das, was in dem Übereinkommen steht,
praktisch übererfüllt.
Frau Abgeordnete
Stadlbauer, mich hat eigentlich schon sehr hart getroffen, und die Frau
Minister wahrscheinlich auch, dass Sie sagen, die Justizpolitik wäre
halbherzig, denn gerade im Zusammenhang mit dem Kampf gegen die Ausnützung
der Prostituierten und den Menschenhandel hat diese Bundesregierung und
gerade die Frau Minister enorm viel getan und enorm viel Sensibilität
bewiesen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)
Ihre Rede zeigt,
dass Sie wirklich nicht bereit zu Sachlichkeit sind; auch der Beitrag der Frau
Abgeordneten Weinzinger.
Wir haben im
Ausschuss und auch in den Vorgesprächen im Justizministerium sehr lange
darüber diskutiert, wie man gegen Freier vorgehen kann, die die Zwangslage
von Prostituierten ausnützen – und wir haben ganz einfach noch keine
Lösung gefunden. Frau Abgeordnete Stadlbauer zeigte ja wieder in ihrem
Diskussionsbeitrag, dass sie die geltende rechtliche Lage nicht kennt, denn sie
hat gesagt: Wenn der Freier weiß, dass sich die Frau in einer Zwangslage
befindet, dann ist er zu bestrafen! – Ja, aber dann ist er ja schon jetzt
zu bestrafen, da gibt es den Tatbestand der Nötigung, da gibt es den
Tatbestand der Erpressung! Wir haben auch den
„Zuhälter-Paragraphen“, wo das alles zu subsumieren ist.
Wie soll man
nachweisen, dass der Freier weiß, dass diese Frau zur Prostitution gezwungen
wird? Das ist das Wichtigste: die subjektive Tatseite nachzuweisen. Die Prostituierte
wird nicht sagen, dass sie ausgenützt wird. Sie steht dort, schön
gekleidet, lächelt wahrscheinlich, um einen Freier anzuwerben. Also er
wird sie sicher nicht fragen: Werden Sie ausgenützt? (Abg. Öllinger: Nachher!)
Und selbst wenn sie gefragt würde, dann wird sie sicher nicht die wahre
Antwort geben, weil sie wahrscheinlich dann ein blaues Auge haben wird und von
ihrem Freier wahrscheinlich noch mehr körperlich misshandelt wird. (Abg. Öllinger: Stimmt! Aber
nachher!) – Wann soll sie es nachher denn sagen? Nachdem das
Geschäft abgeschlossen ist? Dann wird sie wieder auf die Straße
gehen, wird sich wieder hinstellen und den nächsten Freier anlachen.
Das ist doch alles realitätsfremd, was Sie sagen, meine sehr geehrten Damen
und Herren von Grünen und von SPÖ!