Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 223

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In diesem Zusammenhang noch etwas: Der Umstand, dass in das bestehende Zeu­genschutzprogramm im Zeitraum von 2000 bis 2004 nur eine einzige Frau aufgenom­men worden ist, zeigt, wie ernst man im Innenministerium diese Maßnahme nimmt.

Wir sind entsetzt oder eigentlich erstaunt darüber, dass über das Übereinkommen des Europarats hinaus nicht einmal Mindestmaßnahmen effizienten Schutzes umgesetzt werden, und werden daher dem Entschließungsantrag nicht zustimmen und lassen un­seren eigenen aufrecht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.49


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bitte, Platz zu nehmen, denn wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels, in 1565 der Beilagen die Genehmigung zu ertei­len.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Justizausschusses, wonach der vorliegende Staats­vertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen. (Nach den Abgeordneten von ÖVP und Freiheitlichen – BZÖ, die ihre Zustimmung erteilt haben, erheben sich nunmehr auch Abgeordnete der SPÖ von ihren Sitzen. – Abg. Scheibner – auf die SPÖ-Fraktion weisend –: Das ist eine Konfusion, bitte!)

Haben wir es uns überlegt? Wollen wir noch einmal? (Heiterkeit.)

Meine Damen und Herren, der Ordnung halber lese ich nochmals vor:

Ich lasse jetzt über den Antrag des Justizausschusses, wonach der vorliegende Staats­vertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahen­des Zeichen. – Es ist dies überraschenderweise nun einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1616 der Beila­gen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen. (E 203.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1617 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, sei­nen Bericht 1618 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.

 


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