Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr geehrter Herr Abgeordnete! Durch das neue Haushaltsrecht soll die Mehrjahresplanung zum Regelfall gemacht werden. Derzeit haben wir nur eine budgetäre Einjahresplanung. Die Mehrjahresplanung stellt im Vergleich zur Einjahresplanung nur eine zusätzliche Information dar, sie ist rechnungsmäßig nicht verzahnt. Die neue große Haushaltsreform soll, wie gesagt, die Mehrjahresplanung als zentrales Projekt bringen.
Weiter ist Gender Budgeting vorgesehen. Es soll die Koordination der öffentlichen Haushalte im Hinblick auf den europäischen Stabilitäts- und Wirtschaftspakt besser abgestimmt werden. Durch dieses neue Gesetz sollen die so genannten automatischen Stabilisatoren in die Gesetzestechnik fix eingebaut werden. Das heißt: Wenn es wirtschaftlich schlechtere Zeiten gibt, sind automatisch höhere Ausgabengrenzen vorgesehen, in besseren Konjunkturzeiten weniger hohe.
Weiters gibt es für die Ressorts wesentliche Verbesserungen. Sie kennen sicher das berühmte „Dezemberfieber“. Weil wir nur einen einjährigen Haushalt haben und frei verfügbare Budgetmittel am Jahresende verfallen, werden immer sehr viele Beschaffungen in sehr kurzer Zeit sehr hastig durchgeführt, wenn freie Kreditmittel vorhanden sind. Das ist dann nicht mehr nötig, denn dann verbleiben frei verfügbare Mittel in den Ressorts und können auch bei neuer Prioritätensetzung für andere Zwecke verwendet werden.
In einer weiteren Etappe der Haushaltsrechtsreform sehen wir eine so genannte wirkungsorientierte Verwaltung vor. Es muss dann jede Dienststelle in einem Leistungspaket bekannt geben, wofür die Mittel verwendet werden. Als Ausgleich dazu gibt es ein so genanntes Globalbudget. Es wird nicht mehr so wie bisher in einzelne finanzgesetzliche Ansätze portioniert, sondern es steht dann das gesamte Budget des jeweiligen Budgetkapitels zur Verfügung.
Präsident Dr. Andreas Khol: Eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Staatssekretär, bedauerlicherweise gibt es bisher noch keine Einigung über dieses neue Haushaltsrecht.
Meine Frage lautet: Worin besteht die erhöhte Flexibilität beim künftigen Budgetvollzug durch das neue Haushaltsrecht?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Wir haben derzeit eine mangelnde zeitliche Flexibilität. Nach einem Jahr verfallen nämlich frei verfügbare Budgetmittel. – Das ist der eine Gesichtspunkt.
Der zweite Gesichtspunkt ist der so genannte Grundsatz der Spezialität. Das heißt, es können Mittel nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden, die dann verfallen. Es ist sehr schwierig, das umzugestalten. Man braucht entweder ein Gesetz dazu, oder es muss, wenn eine gesetzliche Ermächtigung im Budgetgesetz vorgesehen ist, im aktenmäßigen Wege über das Finanzministerium bewilligt werden, dass eine Zustimmung dazu gegeben wird, dass Mittel für einen anderen Zweck ausgegeben werden. Das alles kann dann das Ressort selbst entscheiden.
Wir haben immer eine vierjährige Planung, die fortgeschrieben wird, und für das nächste Jahr wird das dann immer noch spezialisiert. Es ist ein Gesamtrahmen da, wo sich jeder Abgeordneter orientieren kann, wohin der Weg geht, und trotzdem bleibt genügend Flexibilität, dass dann speziell, wenn unmittelbar ein Anlass gegeben ist, die Mittel für andere Zwecke umgewidmet werden können.