Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 17

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Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung, um den Verwaltungsaufwand gegen­über Steuerbehörden, was statistische Meldepflichten et cetera betrifft, zu reduzieren?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Herr Abgeord­neter! Wir haben derzeit ein Projekt laufen, das „Better Regulations“ heißt. Wir wol­len nach holländischem Vorbild im Rahmen dieses Projekts ausforschen, durch welche Vorschriften und Meldepflichten die Wirtschaft am meisten belastet wird. Das wirkt sich für Kleinunternehmungen besonders nachteilig aus, denn diese haben ja kein eigenes Verwaltungspersonal. Da muss sich der Unternehmer entweder in seiner Freizeit oder neben seinen eigentlichen Aktivitäten damit beschäftigen. Wir wollen diesen Bereich durchforsten. Der Betrag wird nach dem holländischen Vorbild berechnet. Wir streben eine Entlastung in der Höhe von 2 Milliarden € an. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen – BZÖ.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Sbur­ny. – Bitte.

 


Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Faktum ist, Herr Staatssekretär, dass Sie für Steuererleichterungen für Großunternehmen Steuerverluste in Milliardenhöhe in Kauf nehmen, während Sie die Kleinunternehmen immer noch oder jetzt erst recht insge­samt mehr belasten als entlasten, was doch sehr eigenartig erscheint angesichts Ihrer Behauptung, dass diese das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft bilden.

Meine Frage in diesem Zusammenhang lautet: Werden Sie, falls Sie der nächsten Re­gierung noch angehören sollten, weiterhin die Kleinunternehmen benachteiligen? (Abg. Dr. Stummvoll: Scherzfrage!)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Ich habe be­reits ausgeführt, Frau Abgeordnete, dass es überhaupt nicht in unserem Sinne ist, die Kleinunternehmen zu benachteiligen. Wir haben in kurzer Zeit ein jährliches Entlas­tungsvolumen von 1,5 Milliarden € geschafft. (Abg. Öllinger: Für wen denn?) Wir kön­nen auch beweisen – mit den aufgezeigten Fällen habe ich das ausgewiesen –, dass durch die große Steuerreform nicht nur die Großunternehmen Vorteile haben, sondern natürlich auch die Kleinunternehmen.

Eines muss man schon beachten: dass, wenn wir mit bestimmten Gesetzen, zum Bei­spiel betreffend die Gruppenbesteuerung, einen Anreiz dafür schaffen, dass der Wirt­schaftsstandort Österreich attraktiv wird und sich bei uns große Konzerne niederlas­sen, natürlich im Gefolge der Niederlassung von Großkonzernen viele Kleinunterneh­mungen in der Weitergabe von Aufträgen mitbeschäftigt werden. Die indirekten Maß­nahmen sind da auch für die Klein- und Mittelunternehmungen spürbar. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Damit ist die erste Frage beantwortet.

Wir kommen zum 2. Fragenkomplex, den Herr Abgeordneter Auer durch seine Frage einleiten wird. – Bitte.

 


Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Staatssekretär, meine Frage lautet:

158/M

 


„Welche positiven Auswirkungen auf die Budgetplanung bzw. -vollziehung erwarten Sie sich durch das geplante neue Haushaltsrecht?“

 


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