Drittens: Es gibt ja so etwas wie informelle Erklärungen, Stellungnahmen, Positionen zu diesem Entwurf. Wie schauen die Stellungnahmen der Länder dazu aus, insbesondere der Finanzreferenten?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Wir haben in die beiden letzten Finanzausgleiche Bestimmungen hineingenommen, die zur Erfüllung des europäischen Stabilitätspakts dienen. Wir haben, quasi abgeleitet von dem europäischen Stabilitätspakt, einen österreichischen Stabilitätspakt nachgeformt, und zwar auch mit Sanktionsmöglichkeiten. Solche werden ja derzeit gegenüber einem Bundesland angewendet. Also er funktioniert. Wir wollen eigentlich diese in den Finanzausgleichen getroffenen Lösungen als generelle Regelungen in die neue Finanzverfassung einbauen.
Weiters erscheint es uns wichtig, dass sämtliche öffentlichen Haushalte, also nicht nur jene von Bund, Ländern und Gemeinden, vergleichbar sind, denn nur dann kann man in einem Controlling darauf achten, ob sie auch wirklich eingehalten werden. Also es geht um Vereinheitlichungsgrundsätze, darum, dass Personalausgaben und Sachausgaben wirklich in gleicher oder ähnlicher Weise dargestellt werden, nämlich: Was ist normaler Verwaltungsaufwand? Was sind Investitionen und dergleichen mehr? Außerdem ist ein wichtiger Grundsatz, dass das Gender Budgeting auch in allen anderen Haushalten dargestellt wird, also nicht nur beim Bund.
Die Finanzverfassung ist ja im Rahmen des Österreich-Konvents diskutiert worden. Es gibt noch keine einhellige Zustimmung dazu. Aber ich sehe den künftigen Gesprächen sehr positiv entgegen, und ich glaube, dass es zu einer Einigung kommen wird.
Präsident Dr. Andreas Khol: Damit sind die Fragen an den Herrn Bundesminister für Finanzen beantwortet.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Präsident Dr. Andreas Khol: Es kommen jetzt die Fragen an die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen an die Reihe.
Den 1. Fragenkomplex leitet Frau Abgeordnete Bures ein. – Bitte.
Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:
„Wie hoch sind die Gesamtabgänge der sozialen Krankenversicherung der Jahre 2000 bis 2005?“
Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Abgeordnete! Ich bringe jetzt die Gesamtabgänge in den jeweiligen Jahren: Im Jahr 2000 waren es minus 231 Millionen €, im Jahr 2001 minus 148 Millionen €, im Jahr 2002 minus 177 Millionen €, im Jahr 2003 minus 139 Millionen €, im Jahr 2004 minus 237 Millionen €, und im Jahr 2005 war erstmals ein Plus mit 22 Millionen € zu verzeichnen.
Ich darf vergleichend zur Zeit davor sagen: Der Abgang im Jahr 1999 betrug minus 257 Millionen €, er war also höher als alle Abgänge danach. Das zeigt, dass wir uns im Bereich jener Zahlen bewegt haben, in dem sich auch frühere Regierungen bewegt haben. (Beifall bei der ÖVP.)