Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 87

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gärten bis zur Ablöse von Häusern. Es ist genau bestimmt worden, welchen Wert die Häuser haben. Das alles ist in Wien mit den betroffenen Bürgern vereinbart worden. Ich glaube, dass man mehr, als dass man, wie in Wien, die Bürger einbindet, nicht ma­chen kann.

Aber was machen jetzt die Grünen? – Weil es gut hineinpasst, wird verunsichert, wird von einer „Katastrophe“ gesprochen, weil jetzt Flughäfen ausgebaut werden. Sie ma­chen eine Politik, bei der Sie Leute verunsichern – und das finde ich mies! (Abg. Eder: He!) Das ist wirklich nicht in Ordnung!

Wenn man agiert, dann muss das den Tatsachen entsprechen. Das, was Sie machen, ist nichts anderes, als Verunsicherung zu betreiben. Das ist nicht der richtige Weg!

Jetzt gibt es erstmals die Möglichkeit, dass man – und hier arbeitet der Verkehrsminis­ter mit dem Umweltminister zusammen – die Bevölkerung befragt und die Länder mit einbezieht, die dann eine Stellungnahme abgeben können.

Es steht hier kein Schwellenwert drinnen, das ist ja das Wesentliche, sondern es wird im Verfahren festgelegt, welche Schwellenwerte es überhaupt geben darf. Man muss schon bei der Wahrheit bleiben und darf die betroffenen Menschen nicht verunsichern. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

13.03


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Wattaul in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Wittauer und Dipl.-Ing. Regler ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Auf Grund des Umfanges dieses Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung verteilen und dem Stenographischen Protokoll beifügen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wittauer, DI Regler, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 847/A der Abgeordneten Wittauer, DI Regler betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luft­fahrtgesetz, das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz und das Umweltverträglichkeits­prüfungsgesetz 2000 geändert werden

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Antrag 847/A der Abgeordneten Wittauer, DI Regler betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz, das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz und das Um­weltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden, wird wie folgt geändert:

1. Der Artikel 1 lautet:

„Artikel 1

Änderung des Luftfahrtgesetzes

Das Bundesgesetz vom 2. Dezember 1957 über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz), BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/2006, wird wie folgt geändert:

1. Im § 62 Abs. 4 wird die Zitierung „136 Abs. 1 und 142“ durch die Zitierung „136 Abs. 1, 142 und 145b“ ersetzt.

 


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