gärten bis zur Ablöse von Häusern. Es ist genau bestimmt worden, welchen Wert die Häuser haben. Das alles ist in Wien mit den betroffenen Bürgern vereinbart worden. Ich glaube, dass man mehr, als dass man, wie in Wien, die Bürger einbindet, nicht machen kann.
Aber was machen jetzt die Grünen? – Weil es gut hineinpasst, wird verunsichert, wird von einer „Katastrophe“ gesprochen, weil jetzt Flughäfen ausgebaut werden. Sie machen eine Politik, bei der Sie Leute verunsichern – und das finde ich mies! (Abg. Eder: He!) Das ist wirklich nicht in Ordnung!
Wenn man agiert, dann muss das den Tatsachen entsprechen. Das, was Sie machen, ist nichts anderes, als Verunsicherung zu betreiben. Das ist nicht der richtige Weg!
Jetzt gibt es erstmals die Möglichkeit, dass man – und hier arbeitet der Verkehrsminister mit dem Umweltminister zusammen – die Bevölkerung befragt und die Länder mit einbezieht, die dann eine Stellungnahme abgeben können.
Es steht hier kein Schwellenwert drinnen, das ist ja das
Wesentliche, sondern es wird im Verfahren festgelegt, welche Schwellenwerte es
überhaupt geben darf. Man muss schon bei der Wahrheit bleiben und darf die
betroffenen Menschen nicht verunsichern. (Beifall bei den
Freiheitlichen – BZÖ.)
13.03
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Wattaul in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Wittauer und Dipl.-Ing. Regler ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Auf Grund des Umfanges dieses Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung verteilen und dem Stenographischen Protokoll beifügen.
Der Antrag hat folgenden
Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Wittauer, DI Regler, Kolleginnen und
Kollegen zum Antrag 847/A der Abgeordneten Wittauer, DI Regler betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz, das
Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
2000 geändert werden
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der Antrag 847/A der Abgeordneten Wittauer, DI Regler
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz, das
Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
2000 geändert werden, wird wie folgt geändert:
1. Der Artikel 1 lautet:
„Artikel
1
Änderung
des Luftfahrtgesetzes
Das Bundesgesetz vom 2. Dezember 1957 über die
Luftfahrt (Luftfahrtgesetz), BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/2006, wird wie folgt
geändert:
1. Im § 62 Abs. 4 wird die Zitierung
„136 Abs. 1 und 142“ durch die Zitierung „136
Abs. 1, 142 und 145b“ ersetzt.