Die Anträge haben
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tiertransporte
eingebracht im Zuge
der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die
Regierungsvorlage (1554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Güterbeförderungsgesetz 1995 – GütbefG, das
Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG, das Kraftfahrliniengesetz
- KflG und das Führerscheingesetz - FSG geändert wird
(1572 d.B.)
Noch immer werden
Millionen von Tieren über Tausende von Kilometern (EU-weit oder in
Drittländer) gekarrt und müssen in stickigen Transportern und
Schiffen unvorstellbares Leid ertragen.
Im November 2004
verabschiedeten die EU-Landwirtschaftsminister zwar eine neue
EU-Tiertransportregelung, die vorsieht, dass die Transportfahrzeuge durch
satellitengestützte Systeme überprüft werden sollen und es
wurden auch stringentere Anforderungen an Registrierung, Zulassung,
Verantwortlichkeiten und Sachkunde im Transportgeschehen erlassen.
Allerdings wurden Regelungen über die Transportzeiten, Ladedichten
weiterhin aufgeschoben. Nach wie vor sind die Transportzeiten viel zu lang (es
gibt kein allgemein gültiges Transportzeitlimit von acht Stunden, sondern
lediglich Pausen ohne Entladung der Tiere, die beliebig oft wiederholt werden
können), es gibt kaum Notversorgungsstellen für verletzte, durstige
oder hungernde Tiere und die Kontrollen – wenn sie überhaupt
stattfinden – sind viel zu lasch.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die zuständigen
Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, die massiven Kontrolldefizite
bei den Tiertransporten zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass Notversorgungsstationen für
verletzte Tiere eingerichtet und pro Bundesland mindestens zwei
TiertransportinspektorInnen für Kontrollzwecke bestellt werden.
Darüber hinaus
werden die zuständigen Bundesminister ersucht, auf EU-Ebene für folgende
Reformen einzutreten:
1. Verringerung der
Transportzeit auf vier Stunden und sofern die Tiertransporter über eine
geeignete Ausstattung verfügen (Belüftung, Wasser- und
Futterversorgung, ausreichendes Platzangebot) auf maximal 8 Stunden
2. Schaffung wirksamer
Prüfsysteme an Stellen, die Tiertransporte regelmäßig bei
Ferntransporten passieren
3. Abschaffung der
Ausfuhrerstattungen für Zuchttiere.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung
besonders sicherheitsgefährdender Delikte in das Vormerksystem/Punkteführerschein