eingebracht im Zuge der
Debatte über Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage
(1554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 –
GütbefG, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG, das Kraftfahrliniengesetz
- KflG und das Führerscheingesetz - FSG geändert wird
(1572 d.B.)
Die Einführung
wirksamer Punkteführerschein-Modelle hat in vielen europäischen
Ländern maßgeblich zur Verbesserung der Unfallbilanz, zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Erziehung von Hochrisiko-LenkerInnen
beigetragen.
Österreich liegt
bei der Unfallbilanz nach wie vor im hinteren europäischen Mittelfeld und
auch weit hinter den Zielsetzungen zur Senkung der Unfall- und Opferzahlen aus
dem „Nationalen Verkehrssicherheitsprogramm“ der Bundesregierung.
Dennoch fehlen in Österreichs nach langem Widerstand eingeführten
Punkteführerschein-Modell (Vormerksystem) zentrale Delikte: Weder
wurde das Rasen als die Unfallursache Nr.1 in Österreich aufgenommen, noch
sind Alkoholdelikte als nächstgrößte Ursache von Verkehrsunfällen
in der nötigen Griffigkeit und Wirksamkeit enthalten. Damit kann der
Punkteführerschein/Vormerksystem in Österreich bei weitem nicht das
volle unfallsenkende Potenzial ausspielen.
Im Gegensatz etwa zu
Italien oder Frankreich wurde mit wenigen Ausnahmen auch verabsäumt,
gesellschaftlich breit „eingerissene“, die Verkehrssicherheit
beeinträchtigende Verhaltensweisen wie insbesondere Telefonieren am
Steuer in den Deliktkatalog aufzunehmen.
Erst jüngst hat
jedoch eine umfangreiche Untersuchung in den Vereinigten Staaten bisherige
Forschungsergebnisse bestätigt und belegt, dass die Beeinträchtigung
durch Telefonieren am Steuer etwa mit der Beeinträchtigung durch
0,8 Promille Alkohol vergleichbar und die Kollisionsgefahr mehr als
fünfmal so groß wie bei Unbeeinträchtigen ist. Weiters liegen
auch Untersuchungsergebnisse vor, wonach die Zahl der Fahrfehler bei Verwendung
von Freisprecheinrichtungen nur geringfügig niedriger als beim „Handy-am-Ohr-Telefonieren“
und immer noch um fast ein Drittel höher als bei Nichttelefonierenden
ist. Auch besteht noch längere Zeit nach dem Ende eines Telefonats ein
mehrfach höheres Unfallrisiko als im „normalen“
unbeeinträchtigten Zustand.
Diese eindeutigen
Ergebnisse sollten nach Überzeugung der Grünen Anlaß sein, den
Punkteführerschein/Vormerksystem an internationale Standards
heranzuführen und neben der wirksamen Erweiterung im Bereich Schnellfahren
und Alkohol auch Telefonieren am Steuer in den Deliktkatalog aufzunehmen.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Bundesregierung und
insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
wird aufgefordert,
den Deliktkatalog des
Punkteführerscheins/Vormerksystems hinsichtlich Schnellfahrens zu
erweitern
im
Vormerksystem/Punkteführerschein das Delikt Alkohol am Steuer strenger zu
ahnden;
Telefonieren am Steuer
entsprechend den Erkenntnissen über die beträchtliche Beeinträchtigungswirkung
in den Deliktkatalog aufzunehmen;