Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 100

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eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsge­setz 1995 – GütbefG, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG, das Kraft­fahrliniengesetz - KflG und das Führerscheingesetz - FSG geändert wird (1572 d.B.)

Die Einführung wirksamer Punkteführerschein-Modelle hat in vielen europäischen Län­dern maßgeblich zur Verbesserung der Unfallbilanz, zur Erhöhung der Verkehrssicher­heit und zur Erziehung von Hochrisiko-LenkerInnen beigetragen.

Österreich liegt bei der Unfallbilanz nach wie vor im hinteren europäischen Mittelfeld und auch weit hinter den Zielsetzungen zur Senkung der Unfall- und Opferzahlen aus dem „Nationalen Verkehrssicherheitsprogramm“ der Bundesregierung. Dennoch fehlen in Österreichs nach langem Widerstand eingeführten Punkteführerschein-Modell (Vor­merksystem) zentrale Delikte: Weder wurde das Rasen als die Unfallursache Nr.1 in Österreich aufgenommen, noch sind Alkoholdelikte als nächstgrößte Ursache von Ver­kehrsunfällen in der nötigen Griffigkeit und Wirksamkeit enthalten. Damit kann der Punkteführerschein/Vormerksystem in Österreich bei weitem nicht das volle unfallsen­kende Potenzial ausspielen.

Im Gegensatz etwa zu Italien oder Frankreich wurde mit wenigen Ausnahmen auch verabsäumt, gesellschaftlich breit „eingerissene“, die Verkehrssicherheit beeinträchti­gende Verhaltensweisen wie insbesondere Telefonieren am Steuer in den Deliktkata­log aufzunehmen.

Erst jüngst hat jedoch eine umfangreiche Untersuchung in den Vereinigten Staaten bis­herige Forschungsergebnisse bestätigt und belegt, dass die Beeinträchtigung durch Telefonieren am Steuer etwa mit der Beeinträchtigung durch 0,8 Promille Alkohol ver­gleichbar und die Kollisionsgefahr mehr als fünfmal so groß wie bei Unbeeinträchtigen ist. Weiters liegen auch Untersuchungsergebnisse vor, wonach die Zahl der Fahrfehler bei Verwendung von Freisprecheinrichtungen nur geringfügig niedriger als beim „Han­dy-am-Ohr-Telefonieren“ und immer noch um fast ein Drittel höher als bei Nichttele­fonierenden ist. Auch besteht noch längere Zeit nach dem Ende eines Telefonats ein mehrfach höheres Unfallrisiko als im „normalen“ unbeeinträchtigten Zustand.

Diese eindeutigen Ergebnisse sollten nach Überzeugung der Grünen Anlaß sein, den Punkteführerschein/Vormerksystem an internationale Standards heranzuführen und neben der wirksamen Erweiterung im Bereich Schnellfahren und Alkohol auch Telefo­nieren am Steuer in den Deliktkatalog aufzunehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert,

den Deliktkatalog des Punkteführerscheins/Vormerksystems hinsichtlich Schnellfah­rens zu erweitern

im Vormerksystem/Punkteführerschein das Delikt Alkohol am Steuer strenger zu ahn­den;

Telefonieren am Steuer entsprechend den Erkenntnissen über die beträchtliche Beein­trächtigungswirkung in den Deliktkatalog aufzunehmen;

 


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