Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 107

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen, damit die SchülerInnenfreifahrt zum und vom Ort der Nachmittagsbetreuung bzw. ganztägi­ger Schulformen im Gelegenheitsverkehr sichergestellt wird.“

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Ich ersuche da ganz besonders die Regierungsparteien, dem zuzustimmen – und an die Adresse der ÖVP: Ein solcher Antrag liegt ja auch von der Tiroler Regierungskoali­tion vor, seitens der ÖVP-Tirol unterzeichnet von Herrn Klubobmann Dr. Madritsch, wo­bei dieser Antrag im Tiroler Landtag angenommen wurde, da eben die Sorge des Lan­des und vor allem der Tiroler Gemeinden die ist, dass diese Finanzierung nicht ge­währleistet ist; nach dem Familienlastenausgleich ist ja der Bund hiefür zuständig.

Ich bitte daher, meine Damen und Herren, um Zustimmung zu diesem Antrag, denn das ist wirklich im Sinne der Gemeinden, der Kinder und natürlich auch der Eltern. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.34


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unter­stützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend SchülerInnentransport bei Nachmittagsbetreuung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1554 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsge­setz 1995 – GütbefG, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverK, das Kraft­fahrliniengesetz – KflG und das Führerscheingesetz – FSG geändert wird (1572 d.B.)

Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz besteht ein Anspruch auf Teilnahme der SchülerInnenfreifahrt, wenn das Kind eine öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule besucht. Davon betroffen sind alle Fahrten von der Wohnung zur Schule. Alle Kinder, deren Nachmittagsbetreuung nicht direkt in der Stammschule statt­findet, sondern beispielsweise in einem Hort, kommen nicht in den Genuss der Schüle­rInnenfreifahrt. Besonders betroffen sind Kinder in ländlichen Regionen, die zumeist auf eigene Schulbusse angewiesen sind.

Einzelne Bundesländer, wie z.B. der Tiroler Landtag, haben bereits diesbezügliche An­träge zur Sicherung der SchülerInnenfreifahrten bei der Nachmittagsbetreuung durch den Bund gestellt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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