Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen
Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit
und damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend SchülerInnentransport bei Nachmittagsbetreuung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1573 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben,
um ein entsprechendes Zeichen. –
Das ist die Mehrheit
und daher angenommen.
Schließlich
gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses,
seinen Bericht 1574 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit der Fall und damit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Land- und
Forstwirtschaft über den Einspruch des Bundesrates (1624 d.B.) gegen
den Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird
(Wasserrechtsgesetznovelle 2006) (1629 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing.
Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der
Tagesordnung.
Erster
Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. –
Bitte.
13.41
Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist nicht sehr überraschend, dass wir uns neuerlich mit der Wasserrechtsgesetznovelle 2006 beschäftigen müssen: Der Einspruch des Bundesrates war zu erwarten. (Abg. Grillitsch: Geh weiter! Jetzt hör auf!)
Warum war dieser Einspruch zu erwarten? – Nicht nur wegen einer
rot-grünen Mehrheit, sondern weil dabei eine der seltenen Situationen
eingetreten ist, in der ein Gesetzentwurf beschlossen wurde, mit dem keine
Fraktion des Hauses einverstanden war. Im Ausschuss war versprochen worden, dass es zu Änderungen
kommt. Änderungen wurden jedoch nicht durchgeführt! Der
Bundesrat hätte uns neuerlich die Chance gegeben, dieses Gesetz zu
überdenken, aber auch diese wurde vertan.
Noch einmal die
Kritikpunkte: Es finden sich da schwammige Definitionen, die Rechtsunsicherheit
erzeugen, statt die Administration zu erleichtern. Die Verantwortung wird zu
Zivilingenieuren abgeschoben. Außerdem gibt es eine neuerliche Belastung
für die Gemeinden, ohne einen finanziellen Ausgleich für die
Übernahme zusätzlicher Aufgaben. Kollege Auer hat darauf
hingewiesen.
Meine Damen und Herren! Das Wasserrechtsgesetz ist seit 1959 in Kraft. Bis 1999, also in 40 Jahren, wurden 15 Novellen durchgeführt, die Verbesserungen und – das gebe ich durchaus zu – auch Verschärfungen brachten. Seit 2000, also in den letzten sechs Jahren, gab es wiederum 11 Novellen, die meiner Ansicht nach mehrmals Rück-