Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 116

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Der Ausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend Wasserrechtsgesetznovelle 2006 zu wiederholen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Damit hat der Nationalrat gemäß Artikel 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.

14.00.4715. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1398 d.B.): Be­schlüsse II/14 und III/7 zur Änderung des Übereinkommens über die Umweltver­träglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (1613 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte. (Abg. Kopf sucht kurz, be­vor er sich zum Rednerpult begibt, in seinen Unterlagen.)

 


14.01.12

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Entschuldigung für die kleine Verzögerung. (Zwi­schenruf des Abg. Mag. Molterer.) – Darum habt ihr mich als Sportsprecher.

Wir geben mit dieser Beschlussfassung das Übereinkommen von Espoo über die Um­weltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen frei, sodass auch nach­teilige Umweltauswirkungen grenzüberschreitend einer Umweltverträglichkeitsprüfung zugeführt und damit nachteilige Auswirkungen verhindert werden können.

Das Ganze sollte weitestgehend unbestritten sein – war es ja auch in den Debatten –, und ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ. – Abg. Neudeck: Nach diesen Argumenten bin ich auch dafür!)

14.02


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krai­ner. – Bitte.

 


14.02.30

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hohes Haus! Die SPÖ stimmt den vorlie­genden Änderungen des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen zu; dazu gibt es nicht viel zu sagen. Viel mehr gibt es aber zur UVP im Inland zu sagen.

Vor etwas mehr als einem Jahr hat ja die Regierung hier den Vorschlag vorgelegt, das UVP-Gesetz massiv zu verschlechtern, und zwar auf Kosten der Umwelt, der betroffe­nen Menschen, der Anrainer, der Nachbarn. Hintergrund war der Versuch, der strau­chelnden ÖVP in der Steiermark zu helfen. Sie erinnern sich daran: Es hat nichts genützt. Die ÖVP ist tief gefallen, und hat die Wahl zu Recht verloren – nicht nur aus diesem Grund, aber auch aus diesem Grund. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.)

Die ÖVP ist damals nicht müde geworden, zu sagen, das UVP-Gesetz sei in Wirklich­keit ein Verhinderungsgesetz, ein Verlangsamungsgesetz. Das war die Argumentation der ÖVP.

 


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