sein wird: Er verkörpert die andere Seite, nämlich die des Genießers. (Heiterkeit.) Auch dir, lieber Heinz Gradwohl, sage ich ein besonderes Dankeschön! Das Arbeiten mit dir war angenehm, war anstrengend, war aber immer fair, und du hattest immer Handschlagqualität. Das gilt übrigens für beide. Herzlichen Dank! Herzliche Gratulation zu dem, was ihr hier gemacht habt! Ihr habt uns manchmal zu Recht erinnert und manchmal vielleicht zu Unrecht „sekkiert“. Jedenfalls war es aber insgesamt ein schönes Arbeiten!
Meine Damen und Herren, es ist nicht verwunderlich, dass
wir überzeugt davon sind, dass diese Wasserrechtsgesetznovelle der
richtige Weg ist. Schauen Sie doch nach, ob das Wasser besser oder schlechter
geworden ist! – Die
Qualität hat sich auf Grund gesetzlicher Rahmenbedingungen, durch
vernünftige Bewirtschaftung und durch die hervorragende Arbeit unserer
Wasserbauer verbessert! (Beifall
bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)
13.57
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.
13.57
Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Der Einspruch des Bundesrates gegen die Wasserrechtsgesetznovelle 2006 ist heute auf der Tagesordnung und jetzt unser Thema.
Wenn Kollege Pirklhuber hier herauskommt und schlecht
über die Wasserqualität redet, dann frage ich ihn: In welchem Land
dieser Welt ist die Wasserqualität besser? Wo ist sie so gut wie in
Österreich? –
Ich sage Ihnen: Sie ist nirgends so gut wie in Österreich! (Beifall bei der ÖVP sowie bei
Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)
Dazu trägt sicherlich das Wasserrechtsgesetz bei, das die Grundlagen vorgibt. In erster Linie hängt die Wasserqualität aber vom tatsächlichen Handeln ab. Unsere Bauern bewirtschaften Grund und Boden in einer hervorragenden, nachhaltigen und ökologischen Weise, wie man sie sonst nirgendwo findet. Deshalb haben wir eine so gute Wasserqualität.
Dass diese Gesetzesnovelle vom Bundesrat beeinsprucht wurde,
verstehe ich insofern nicht, als diese Wasserrechtsgesetznovelle
Vereinfachungen und Erleichterungen bringt. Die Mehrkosten, die bei der
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinien entstanden sind, sollen
abgegolten werden. Wasserrechtliche Bewilligungsverfahren sollen in ein
Anzeigeverfahren umgewandelt werden. Bei verschiedenen Anlässen soll die
Überprüfung der Ausführung nicht mehr unbedingt vorgenommen
werden müssen; die Ausstellung einer Bestätigung zu einer
bescheidmäßigen Ausführung der Wasseranlage soll
genügen.
In Summe ist das also ein gutes Gesetz, und ich glaube, wir
alle sollten dem zustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)
13.59
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft in 1629 der Beilagen.
Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehen Anzahl der Abgeordneten fest.