Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 115

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sein wird: Er verkörpert die andere Seite, nämlich die des Genießers. (Heiterkeit.) Auch dir, lieber Heinz Gradwohl, sage ich ein besonderes Dankeschön! Das Arbeiten mit dir war angenehm, war anstrengend, war aber immer fair, und du hattest immer Hand­schlagqualität. Das gilt übrigens für beide. Herzlichen Dank! Herzliche Gratulation zu dem, was ihr hier gemacht habt! Ihr habt uns manchmal zu Recht erinnert und manch­mal vielleicht zu Unrecht „sekkiert“. Jedenfalls war es aber insgesamt ein schönes Ar­beiten!

Meine Damen und Herren, es ist nicht verwunderlich, dass wir überzeugt davon sind, dass diese Wasserrechtsgesetznovelle der richtige Weg ist. Schauen Sie doch nach, ob das Wasser besser oder schlechter geworden ist! – Die Qualität hat sich auf Grund gesetzlicher Rahmenbedingungen, durch vernünftige Bewirtschaftung und durch die hervorragende Arbeit unserer Wasserbauer verbessert! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

13.57


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


13.57.58

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Der Einspruch des Bundesrates gegen die Wasserrechtsgesetznovelle 2006 ist heute auf der Tagesordnung und jetzt unser The­ma.

Wenn Kollege Pirklhuber hier herauskommt und schlecht über die Wasserqualität redet, dann frage ich ihn: In welchem Land dieser Welt ist die Wasserqualität besser? Wo ist sie so gut wie in Österreich? – Ich sage Ihnen: Sie ist nirgends so gut wie in Österreich! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

Dazu trägt sicherlich das Wasserrechtsgesetz bei, das die Grundlagen vorgibt. In ers­ter Linie hängt die Wasserqualität aber vom tatsächlichen Handeln ab. Unsere Bauern bewirtschaften Grund und Boden in einer hervorragenden, nachhaltigen und ökologi­schen Weise, wie man sie sonst nirgendwo findet. Deshalb haben wir eine so gute Wasserqualität.

Dass diese Gesetzesnovelle vom Bundesrat beeinsprucht wurde, verstehe ich insofern nicht, als diese Wasserrechtsgesetznovelle Vereinfachungen und Erleichterungen bringt. Die Mehrkosten, die bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinien ent­standen sind, sollen abgegolten werden. Wasserrechtliche Bewilligungsverfahren sol­len in ein Anzeigeverfahren umgewandelt werden. Bei verschiedenen Anlässen soll die Überprüfung der Ausführung nicht mehr unbedingt vorgenommen werden müssen; die Ausstellung einer Bestätigung zu einer bescheidmäßigen Ausführung der Wasseran­lage soll genügen.

In Summe ist das also ein gutes Gesetz, und ich glaube, wir alle sollten dem zustim­men. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

13.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft in 1629 der Beilagen.

Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehen Anzahl der Abgeordneten fest.

 


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