Bereichen, die ich heute nicht mehr anzuführen brauche, weil ich das bereits beim letzten Mal taxativ getan habe, wobei wir vor allem im Bereich der Bewilligungsverfahren einen wesentlichen Schritt weiterkommen wollen.
Diese Wasserrechtsgesetznovelle ist in der logischen Kette
der ständigen Verbesserung der Wasserqualität in Österreich
zu sehen. Und ich stehe nicht an, mich bei jemandem zu bedanken, der mich
sowohl in meinem Wahlkreis im Weinviertel, zwar als politischer Konkurrent,
aber doch, ständig begleitet hat. Ich bedanke mich bei Werner Kummerer an
dieser Stelle recht herzlich! Ich möchte das sagen, weil du sicherlich
auch in den letzten Jahren und über ein Jahrzehnt die Wasserpolitik mit
beeinflusst hast, und zwar sehr oft mit sehr brauchbaren, manchmal auch mit
weniger brauchbaren Vorschlägen, aber das ist so im politischen
Geschäft. Ich danke dir auch persönlich für die sehr anregenden
Diskussionen, die wir auf Ebene unserer gemeinsamen Heimatregion in
Niederösterreich, aber auch hier im Parlament und im Landwirtschaftsausschuss
führen konnten. Das war mir immer ein Vergnügen. Alles Gute und danke
für die tolle Unterstützung!. Schade, dass es heute nicht so weit
gekommen ist! (Allgemeiner Beifall.)
13.55
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.
13.55
Abgeordneter Jakob Auer
(ÖVP): Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es
war heute wirklich interessant, Kollegen Pirklhuber zuzuhören, der beklagt
hat, welche Verschlechterungen plötzlich eingetreten seien. – Herr Kollege
Pirklhuber, es ist Ihnen dringend anzuraten, sich mit Ihrem Landesrat Anschober
in Verbindung zu setzen, der diese Woche in einer Presseaussendung in
Oberösterreich die hervorragende Verbesserung der Wasserqualität
gelobt hat! Mehr braucht man da wohl nicht dazu zu sagen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten
von Freiheitlichen – BZÖ.)
Herr Kollege Pirklhuber, zum Zweiten: Sie sind ja nicht erst seit heute hier im Parlament. Sie wissen selbst, dass Bauordnung und Raumordnung Landessache sind. (Abg. Dr. Pirklhuber: Wasserrecht ist aber Bundessache!) Wenn Sie sich abputzen wollen und meinen: Der Herr Bundesminister soll das machen!, damit Sie dann im Lande sagen können: Diese „Bösen“ in Wien haben wieder neue Vorschriften gemacht!, dann sage ich Ihnen, Herr Kollege: So einfach geht das nicht! Nur zu kritisieren, ist herzlich wenig!
Meine Damen und Herren, es stimmt auch nicht, dass es innerhalb des 30-jährigen Hochwassers ein Bauverbot gibt. Es gibt innerhalb des 100-jährigen Hochwassers in Oberösterreich ein Bauverbot. Betreffend das 30-jährige Hochwasser wurde fixiert, dass entsprechende Maßnahmen vorzuschreiben sind. Sie müssten das wissen! Und wenn Sie es nicht wissen, dann schauen Sie nach! (Abg. Freund: Er kennt sich nicht aus!) Das ist sein Problem – und nicht unseres! (Heiterkeit der Abg. Lentsch.)
Meine Damen und Herren, auch ich möchte mich bei Herrn Abgeordnetem Kummerer sehr herzlich bedanken, der tatsächlich in zwölf Jahren hervorragend mitgearbeitet, gekämpft und gestritten – und es uns nicht immer leicht gemacht hat. Aber das soll ja in der politischen Diskussion so sein! Kollege Kummerer ist ja der prädestinierte Konsument des Wassers: Wenn man seine schlanke, sportliche Figur anschaut, dann kann man ihm dazu nur gratulieren!
Ich möchte jetzt die Chance wahrnehmen, auch den Kollegen Gradwohl anzusprechen, der in der kommenden Legislaturperiode, wie ich erfahren habe, auch nicht mehr hier