Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 120

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fes Öffentlichkeit an die in der Aarhus-Konvention verwendete Definition und die Öff­nung des Abkommens auch für Nicht-ECE-Mitglieder.

Kollege Scheibner hat gestern im Zuge der Europa-Diskussion davon gesprochen, man möge sich von Definitionen wie Aarhus, Espoo und ähnlichen verabschieden und dafür konkrete Fälle nennen. Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang solche vorstel­len, und zwar sind dabei Fälle gemeint wie das Zwischenlager für abgebrannte Brenn-Elemente am Kernkraftwerkstandort Temelín in Tschechien, die Schnellstraßenverbin­dung, die das nördliche Oberösterreich betrifft, vom tschechischen Inland zur österrei­chischen Staatsgrenze, konkret Budweis–Wullowitz, von Znaim Richtung Kleinhaugs­dorf in Niederösterreich und der Eisenbahntunnel an der Brenner-Basis zwischen Ös­terreich und Italien.

Dies sind mehrere Beispiele dafür, dass Europa zusammenwächst, auch dann, wenn es um Umweltthematiken geht, die über nationale Grenzen hinausgehen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

14.14


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


14.14.58

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Änderung des Übereinkommens über die UVP im grenzüberschreitenden Raum ist natürlich zu­zustimmen – es ist immer gut, wenn es ein Mehr an Information gibt –, ich fände es allerdings auch sehr, sehr wichtig, dass wir gleichzeitig auch unsere eigenen Gesetze wirklich ernst nehmen und neben Umweltkriterien auch Kriterien der Menschenrechte und den Schutz von Kulturgütern beherzigen, nicht nur in Österreich, auch grenzüber­schreitend im Ausland.

In den nächsten Wochen entscheidet sich, ob mit österreichischem Steuergeld eine Exporthaftung für den Ilisu-Staudamm im Südosten der Türkei gewährt wird oder nicht, durch die Oesterreichische Kontrollbank. Es sind bereits sehr viele Unternehmen aus anderen Ländern von diesem Projekt wieder abgesprungen, weil die Probleme sehr brisant und sehr vielfältig sind. Zum einen ist es das Umweltdebakel, das dort auf der Hand liegt, weil es natürlich zu einer riesigen Überflutung von großen Regionen kom­men wird, parallel dazu auch zu Abholzungen. Die historischen Kulturgüter von Städ­ten, die 10 000 Jahre alt sind, werden förmlich in den Fluten untergehen, werden über­schwemmt. Nur ein Bruchteil dessen kann wirklich in Museen gerettet werden, denn Höhlen, die bewohnt waren, kann man einfach nicht in ein Museum transferieren.

Ganz besonders problematisch ist jedoch, dass die dort lebenden Menschen zwangs­umgesiedelt werden, ohne dass irgendwelche Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass sie nachher auch die Möglichkeit haben, einen Arbeitsplatz zu haben und damit Einkommen zu erwerben. Die Städte, in die sie umgesiedelt werden sollen, sind Bat­man und Diyarbakir, denen jede infrastrukturelle Voraussetzung fehlt, um dieses Mehr an Bevölkerung wirklich und unter menschenwürdigen Bedingungen aufnehmen zu können.

Alle Experten und Expertinnen sagen uns, dass die Umsiedlungspläne, die bestehen, erstens jeder einklagbaren Rechtsgrundlage entbehren und zweitens auch den inter­nationalen Menschenrechtsstandards und den Standards der Weltbank, die es dazu gibt, nicht entsprechen.

Als letzten wirklich großen Teil dieser Problematik möchte ich anführen, dass es auch ein grenzüberschreitendes Problem mit diesem Staudamm, mit diesem Kraftwerk ge­ben wird. Nachbarländer der Türkei, nämlich Syrien und der Irak, werden zum Teil vom


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