nicht, aber einige von uns hier vielleicht noch, jedenfalls aber die Parteien, die hier im Haus sind; die Orangen allerdings auch wieder nur in ihrer Vorgängerversion. Dann hat eben der Rechnungshof, wie es ja des Öfteren vorkommt, auch schon das ganze Normenwerk sozusagen überprüft hinsichtlich der Zielerreichung dessen, was vorgegeben wurde. Na dann ist es halt auch einmal der Nationalrat gewesen – aber woraus Sie schon überall einen Fingerzeig auf die SPÖ konstruieren wollen, da kann ich nicht folgen.
Zum Ersten ist das eine Regierungsvorlage und kein Entwurf
eines einzigen Ministers. Damals war der wegweisende jetzige Kanzler Schüssel sicher in Amt und
Würden, wahrscheinlich als Wirtschaftsminister, und hat die wegweisende
Ausführung nicht beeinsprucht.
Im Übrigen ist die Energiematerie, wenn es nicht gerade um die Besteuerung geht, seit langer Zeit im Wirtschaftsministerium angesiedelt. Ich kann daher überhaupt nicht verstehen, dass Sie da nach zehn Jahren mit Steinen herumschmeißen, nur weil es gerade en vogue ist. Was Sie ausgelassen haben, ist, dass die Bawag auch noch dazupasst. – Mit diesem Niveau, bitte, behelligen Sie uns hier herinnen nicht mehr! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das hat aber nichts damit zu tun, dass man nicht auf die Kritiken hinschauen soll. Da gäbe es tatsächlich einiges, aber wieder einmal haben wir jetzt einen Bericht, der nach einem korrekten Procedere hier im Nationalrat zum Abschluss kommt. Die Energiebesteuerung wäre natürlich – jetzt als Beispiel genommen – ein verlockendes Thema, auch für die Grünen. Natürlich lässt sich das nicht so ohne weiteres trennen.
Was ist das Ziel einer Abgabe? – Sie erzeugt aus sich heraus einen Lenkungseffekt, auch wenn sie nur fiskalisch gemeint war, weil sie die relativen Preise beeinflusst und damit die Nachfrage. Man kann sagen, ob das zu viel oder zu wenig war hinsichtlich eines bestimmten Ziels, aber natürlich muss der Vergleich angestellt werden: Was wäre denn gewesen, wenn es gar keine Energieabgabe gegeben hätte? Wie hätte sich dann der Verbrauch entwickelt? Daran kann man Lenkungseffekte messen.
Das ist im Prinzip alles ein bisschen komplizierter, aber hinsichtlich der Zielerreichung kann man die Kritik des Rechnungshofes sicher teilen.
Ähnliche Kritikpunkte, die man teilen sollte und müsste, beziehen sich auf den Ablauf im Finanzministerium selbst. Herr Staatssekretär, Sie waren ja in der letzten Ausschusssitzung, wie ich glaube, mich zu erinnern, auch anwesend. Sie sagten, dass Sie – und mich hat das wirklich gewundert – bei der EDV, ausgerechnet bei dieser Steuer besondere Schwierigkeiten hätten. Das ist schon komisch. Irgendwie hat man das Gefühl, dort, wo es ein bisschen schärfer an die produzierende Industrie und an die größeren Unternehmen geht, hat man schnell g’schwind Schwierigkeiten.
Was diesen Verdacht natürlich nährt, ist, dass die ursprüngliche Regelung – das ist ja alles genauestens aufgeführt –, nämlich die Vergütungsregelung, die ja von der EU gekippt wurde, ganz offensichtlich mit der Auflage oder zumindest mit der rechtlichen Intention und Auslegung versehen wurde, dass dann eine Zeitlang bis zur Klärung nicht rückzuvergüten wäre. Was ist passiert? – Es ist natürlich sozusagen ein Konto für die Abgabepflichtigen eröffnet worden, die sich da etwas holen wollten, und die durften dann eben je nach Maßgabe verfügen. – War auch nicht im Sinne der Erfindung. Ob das eine Wirtschaftsförderungsmaßnahme war oder nicht, da müssten Sie eben dazu stehen. Jedenfalls ist sie ja auch aus diesem Grund mit aufgehoben worden.
Aber jetzt ist es ja saniert, und weitere Energiesteuermaßnahmen in diesem Bereich müssten sicherlich die Erkenntnisse, die wir hier gewonnen haben, nutzen. Wir haben ja in verschiedenen Parteiengesprächen beziehungsweise auch in Gesprächen mit In-