Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 210

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In der Sache selbst möchte ich schon in Erinnerung rufen, dass es im Ausschuss ja auch noch Abänderungsanträge zum Bankwesengesetz gab, um das es ja im Wesent­lichen geht, und dass es auch – das sei zugegeben oder sogar lobend erwähnt – um Verbesserungen im Bereich der Bankenaufsicht geht. Das hat jetzt noch keine Erwäh­nung gefunden, aber an dieser Stelle kündige ich einen Entschließungsantrag an, den ich noch entsprechend erläutern und einbringen werde.

Ich beziehe mich jetzt einmal zunächst auf den Kern der Sache, auf die so genannten Basel-II-Bestimmungen. Im Wesentlichen waren die inhaltlichen Auseinandersetzun­gen eigentlich vor Jahren zu führen, denn über die Kernpunkte – und das sind viele! –, die uns ja jetzt über eine Richtlinie der EU wieder erreicht haben, hatte es ja zuvor sehr viele und entsprechende Verhandlungen auf der europäischen Ebene beziehungs­weise mit den Teilnehmern der Basler Abkommen gegeben. Mir kommt fast vor, dass damals durchaus auch etwas bewegt wurde. Wenn ich mich daran erinnere, was die Kreditobergrenzen betrifft, ab wann das Ganze überhaupt gelten soll, was den Einzel­geschäftsfall betrifft, muss ich sagen, da ist ja doch damals auch das eine oder andere schon erreicht worden. Sie selbst haben das ja einmal – und sich selbst lobend – er­wähnt – wahrscheinlich zu Recht, Herr Staatssekretär –, dass damals ja auch einiges erreicht wurde.

Im Prinzip ist es so, dass eine EU-Richtlinie kommt, die – davon müssen wir mittler­weile auch ausgehen – von allen Staaten umgesetzt werden wird. Auch das war ja vor ein, zwei Jahren noch anders. Da durfte man sich auch die Frage stellen: Muss man päpstlicher sein als der Papst?, nämlich vor dem Hintergrund, dass Österreich noch – es wurde bereits erwähnt – eine ganz spezifische Bankenlandschaft hat, und auch die davon betroffene Kundenschaft im Betriebssektor noch eine spezifische Landschaft der Klein- und Mittelbetriebe. Dass das dort enorme Auswirkungen oder jedenfalls Auswir­kungen haben kann oder wird, war allen Beteiligten klar.

Insofern war es, glaube ich, so – und das war dann die Arbeitsweise und das Prinzip, damit das für die im Protokoll Nachlesenden klar ist –, dass das, was jetzt im Bankwe­sengesetz und auch in den sozusagen benachbarten Bestimmungen Einfluss nimmt, über weite Strecken und im Wesentlichen entlang der Ausnutzung der Wahlrechte zu­gunsten, wie wir es halt interpretiert haben, unserer Struktur, unserer Bankenland­schaft vorgenommen wurde. Jedenfalls habe ich mich davon überzeugen lassen.

Es wäre jeder ein Lügner – ich sage jetzt zu mir selbst „Lügner“, Herr Präsident –, es wäre jeder ein Lügner, der sagt, er hat alles bis zum letzten Beistrich verstanden. Das kann gar nicht sein. Aber an dieser Materie erkennt man, dass Gesetzgeber bezie­hungsweise einzelne Abgeordnete das auch nicht immer verstehen müssen, wenn die­se sich die entsprechenden Beratungen angedeihen lassen beziehungsweise sich, was in der Politik noch wichtiger ist, mit den entsprechenden Experten umgeben, denen sie vertrauen. Und das ist jetzt über mehrere Fraktionen hinweg passiert.

Aber zurückkommend: Über weite Strecken glauben wir also, dem Folge geleistet zu haben, dass wir die Wahlrechte so flach gehalten haben wie möglich, wenn man das jetzt fußballerisch ausdrückt. Flach spielen – aber ob wir deswegen hoch gewinnen, wird sich noch zeigen. Aber so sind wir eben vorgegangen, und so habe ich das auch für meine Fraktion zur Empfehlung gegeben, weil wir ja da auch nur beschränkte Res­sourcen haben.

Ein Letztes zu den Entschließungsanträgen, die auch schon angekündigt wurden, und zum Verhältnis zur FMA. Ich muss sagen, ich habe überraschenderweise ja nicht so ein schlechtes. Wir haben auch persönlich ganz brauchbaren Kontakt zu den beiden Betreffenden. Aber in der Sache, welchen Status die FMA gegenüber dem Gesetz-


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