geber und den ihrerseits Normunterworfenen dort hat, wo sie Verordnungskompetenz erhält, haben wir denn doch unterschiedliche Auffassungen gehabt.
Ich möchte noch einmal den Status einer unabhängigen Behörde – zumindest aus meiner Sicht – explizieren, weil das Einräumen von Möglichkeiten für eine auch möglichst unabhängige Behörde im Sinne einer Verordnungsermächtigung noch nicht bedeutet, dass eine Unabhängigkeit eingeschränkt werden würde, wenn man die Verordnungsermächtigung zurücknimmt oder die Verordnungswege so bindet, dass der Nationalrat, in welcher Form auch immer, eingebunden ist. Nach meinem Verständnis – und so hatten wir das im Übrigen vor Jahren auch gemeinsam verhandelt – hat sich die Unabhängigkeit der Behörde vor allem daran zu messen, wie sie operativ ihrem Prüfgeschäft nachgeht, und nicht daran, welche Verordnungen sie erlässt und damit eigentlich normsetzend zu wirken beginnt. Da können wir ja gleich die Gesetzgebung privatisieren, wenn wir diesen Gedanken zu Ende denken – aber das war jetzt ein sehr weiter Griff. (Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen.)
Gut. Erstens ist die Zeit vorbei, und zweitens habe ich einen anderen Entschließungsantrag angekündigt. Er ist so neu nicht, weil wir einen ähnlichen schon eingebracht hatten, und bezieht sich auf die Passagen der Verbesserungen im Bankenaufsichtsbereich. Da hat es auch Verbesserungen gegeben, aber man kann darüber streiten, ob das Glas halb voll oder halb leer ist.
Wir hätten auch dieser Abänderung zugestimmt, aber wir gehen noch viel weiter. Ich weiß nicht, ob die anderen Fraktionen, BZÖ oder ÖVP, im Herbst oder irgendwann dabei sein werden. Wir wollen mit diesem Entschließungsantrag einfach deklarieren, dass wir heute der gereiften Überzeugung sind, dass eine externe Rotation anzustreben wäre, was die Bankprüfer betrifft. Das ist der Kern des Entschließungsantrages, den ich damit, glaube ich, auch schon erläutert habe.
Wir werben natürlich um Zustimmung, aber ich weiß nicht, ob Sie sich heute anders verhalten werden als das letzte Mal. – Im Übrigen wird es anlässlich der Untersuchungsausschuss-Debatte noch Gelegenheit geben, über das österreichische Bankprüfwesen Statements abzugeben, denn sonst verbrauche ich endgültig die Redezeit der Fraktion. (Beifall bei den Grünen.)
19.18
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Auer.
Ich hole noch nach, dass der Entschließungsantrag, der von Herrn Abgeordnetem Kogler soeben in den Kernpunkten erläutert wurde, ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht. Er wird gemäß § 53 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes verteilt und dem Stenographischen Protokoll beigegeben.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend
fundamentale Verbesserung der Bankenaufsicht
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des
Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1558 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das E-Geldgesetz, das
Sparkassengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz,
das Börsegesetz 1989, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche
Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden