Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 249

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Ich möchte ein paar Petitionen herausgreifen, hinter denen die Handschrift der Grünen steht und wo doch manchmal – wenn auch sehr mühselig – etwas weitergeht, so zum Beispiel die Petition Nr. 73 zur Anerkennung der Mistel-Therapie. Kollege Grünewald hat es geschafft, die Regierungsparteien zu überzeugen, sodass es zu einem Vier-Par­teien-Antrag betreffend Anerkennung der Mistel-Therapie und damit auch zur Finanzie­rung dieser gekommen ist.

Vor wenigen Wochen wurde hier ein Entschließungsantrag beschlossen, das heißt aber noch nicht, dass es ein Gesetz gibt, in dem die Finanzierung der Mistel-Therapie sichergestellt ist. Ein erster Schritt in diese Richtung ist aber zumindest getan.

Eine zweite Petition, die Petition Nr. 74, die mir persönlich sehr wichtig war und ist, hat den Umgang und die Förderung von Menschen mit Behinderungen in den Entwick­lungsländern zum Thema.

Ich denke, Österreich hat ganz einfach auch die Verpflichtung, im Rahmen seiner Außenpolitik dieses Thema zu behandeln und Finanzierungen sicherzustellen, sodass auch Menschen, die nicht in Österreich leben, die Chance haben, dort so leben zu kön­nen, wie sie es ganz einfach brauchen. Außerdem soll auch sichergestellt sein, dass die Menschenrechte dort endlich gewahrt werden.

Diese Petition ist ganz wichtig, und ich ersuche jene, die im Außenpolitischen Aus­schuss sitzen, diese Petition nicht einfach vom Tisch zu wischen, sondern wirklich zu behandeln, denn es geht um sehr viel. Es geht um Menschenrechte für alle, auch in den Entwicklungsländern. Ich glaube, Österreich hat da auch einen Auftrag, sich darum zu kümmern, dass diese endlich eingehalten werden. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

Eine Bürgerinitiative, die die Regierungsparteien nicht so gerne gehabt haben – und deshalb wird sie in dieser Legislaturperiode leider auch nur mehr ad acta gelegt oder schubladisiert –, ist die von gehörlosen und schwerhörigen Menschen in Bezug auf den ORF.

Ich weiß nicht, wie oft ich hier schon fast gepredigt habe, dass es endlich an der Zeit ist, dass auch gehörlose Menschen den Zugang zum Medium Fernsehen haben müssen. Dazu gehört natürlich die Bereitstellung von Gebärdensprache beziehungs­weise die Untertitelung von Sendungen im ORF.

Österreich gehört da zu den Schlusslichtern; es stellt nur zirka 20 Prozent seines Ge­samtvolumens in Gebärdensprache zur Verfügung – und gehörlose Menschen können das auch nur dann empfangen, wenn sie sich ein Zusatzgerät kaufen. Über den regu­lären Empfang von ORF 1 und 2 ist das nicht abzurufen. Man muss also eine eigene Konsole haben, die natürlich auch gebührenpflichtig ist.

Gehörlose Menschen möchten gleichberechtigte Partnerinnen und Partner dieser Ge­sellschaft sein, und sie haben auch den gleichen Anspruch auf Information wie wir alle. Da fehlt es aber noch.

Wir haben vor wenigen Tagen ein Jahr Anerkennung der österreichischen Gebärden­sprache begangen – „begangen“, weil zum Feiern gab es nicht viel – und festgestellt, dass es jetzt zwar diese Anerkennung in der Bundesverfassung gibt, aber damit war es das auch schon fürs Erste.

Das darf nicht sein, und ich verspreche Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Her­ren – Sie können sich darauf vorbereiten –: Das Thema Gleichstellung von Menschen, die schwerhörig oder gehörlos sind, ist eines meiner großen Ziele in der nächsten Legislaturperiode. Ich kündige es Ihnen schon an, damit Sie dann nicht überrascht sind und jetzt schon wissen, wo der Zug langgeht. (Beifall bei den Grünen.)

 


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