Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 258

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

ordnung im Petitionsausschuss, und die Hoffnung der Menschen, dass die Regierung nun endlich aktiv wird und ab dem kommenden Schuljahr Tausende Kinder vor allem aus dem ländlichen Raum sicherer zur Schule fahren können, wurde, wie meine Vor­rednerin erklärt hat, enttäuscht. Statt endlich zu handeln, haben ÖVP und BZÖ diese Initiativen lediglich an den Verkehrsausschuss weitergeleitet, wohl wissend, dass das vor den Nationalratswahlen nicht mehr behandelt wird.

Dem Gesetzgeber ist die Problematik sehr wohl bekannt. Es wird ja regelmäßig darauf hingewiesen. Chancen, die 1:1-Zählregel für alle Fahrten im Schulbus einzuführen, hätte es in den vergangenen sechs Jahren wirklich genug gegeben, aber diese Bun­desregierung hat leider alle Gelegenheiten vorübergehen lassen.

Die Haltung in der Frage Sicherheit der Schulkinder im Verkehr ist ausgesprochen inkonsequent: Auf der einen Seite wird dem privaten Autofahrer vom Gesetzgeber vor­geschrieben, dass er pro Kind für einen Sitz sorgen muss und dies auch entsprechend gesichert sein muss, aber auf der anderen Seite werden Tausende Kinder im täglichen öffentlichen Verkehr nicht richtig befördert.

Ich darf daher dazu auffordern, dieses Gesetz dann in der nächsten Legislaturperiode zu beschließen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits.)

21.47


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


21.47.56

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mich zur Petition betreffend die politischen Ereignisse in Äthi­opien äußern.

Die Einhaltung der Menschenrechte ist die oberste Pflicht eines jeden Staates. Wenn wir auf die Situation der Menschenrechte in Äthiopien eingehen, müssen wir erkennen, dass diese absolut unbefriedigend ist: Verhaftungen ohne Haftbefehl und ohne fristge­rechte gerichtliche Überprüfung sind ebenso verbreitet wie lange Gerichtsverfahren. Nach wie vor gibt es die Todesstrafe. Die Haftbedingungen sind auf Grund der Armut des Landes sehr, sehr hart. Weiters wird über Misshandlungen in der Haft berichtet.

Genitalverstümmelungen sind nach wie vor weit verbreitet, obwohl die Frauenrechte in der Verfassung verankert sind; diese werden leider oft missachtet. Aufklärungsmaß­nahmen hatten bisher jedoch noch keinen durchgreifenden Erfolg.

Österreich – genauer gesagt: das Bundesministerium für auswärtige Angelegenhei­ten – verfolgt die Ereignisse in Äthiopien mit großer Besorgnis. Bei der Wahl am 15. Mai 2005 wurden durch die Wahlbeobachtungskommission der EU und anderer internationaler Organisationen zahlreiche Unregelmäßigkeiten festgestellt. Nicht nur die EU, sondern auch Österreich durch den EU-Vorsitz war und ist intensiv darum be­müht, dass der positiv begonnene demokratische Prozess in Äthiopien weitergeführt beziehungsweise umgesetzt wird.

Man kann nur hoffen, dass in Äthiopien die Einhaltung der Menschenrechte so rasch wie möglich durchgesetzt wird. Österreich hat einiges dazu unternommen, damit die­ses Ziel Erfolg hat. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.49


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Wimmer. 2 Minuten Obergrenze. – Bitte, Herr Kollege.

 


21.50.02

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Da­men und Herren! Vergangene Woche hat ja die letzte Sitzung des Ausschusses für


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite