Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 269

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tumsverhältnisse zu verschleiern und damit den Verdacht von Geldwäsche und unge­rechtfertigten Gewinnentnahmen wecken.

Schließlich tummeln sich in Österreich - scheinbar unbehelligt von der Finanzmarktauf­sicht -Finanzberater und Veranlagungsfirmen, die offenbar nicht daran denken, die von ihnen geweckten Gewinnversprechen zu erfüllen und tausende geschädigte Anleger zurücklassen. Auch hier stellt sich die Frage, warum die staatlich vorgesehenen Kon­trollinstrumente nicht ausreichen, um Anleger zu schützen.

Da es ein dringendes öffentliches Interesse an einem geregelten und funktionstüchti­gen Bankwesen und Finanzmarkt gibt, muss genau untersucht werden, welche Hand­lungen oder Unterlassungen die sachlich in Betracht kommenden Behörden im Zeit­raum von 1994 bis heute gesetzt haben und welche Konsequenzen sich aus festge­stellten Mängeln für zukünftige Verbesserungen ableiten lassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Zur Untersuchung der Verantwortung der in den Jahren 1994 bis heute im Amt befind­lichen Bundesminister für Finanzen, der Bankenaufsicht und der Finanzmarkaufsicht hinsichtlich der fehlenden Konsequenzen aus offenkundigen Missständen bei Banken und Finanzdienstleistern wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Der Ausschuss soll folgende Bereiche untersuchen:

1. Reaktion der Kontrollinstitutionen im Zeitraum von 1994 bis heute auf die sogenann­ten „Karibik-Geschäfte“ der BAWAG.

2. Politische Verantwortlichkeit für die fehlenden Konsequenzen eines Prüfberichtes der Nationalbank aus dem April 2001 an die damalige Bankenaufsicht im BMF über die Situation der BAWAG/PSK.

3. Politische Verantwortlichkeit für eventuell eintretende Haftungen der Republik Öster­reich gegenüber den KundInnen der BAWAG/PSK.

4. Untersuchung von Zusammenhängen mit der außergewöhnlichen und ihrerseits dubiosen Finanzierung der Beschaffung der „Eurofighter“.

5. Prüfung der Entsendepraxis von Staatskommissären, im speziellen im Fall der Hypo-Alpe-Adria Bank AG und der BAWAG/PSK, Tiroler Sparkasse.

6. Prüfung der Frage, ob, in wie weit und wann die Banken- bzw. Finanzmarktaufsicht über die Malversationen in der Hypo-Alpe-Adria Bank AG Kenntnis erlangt hat und wie diesfalls von seiten der FMA reagiert wurde.

7. Prüfung der Frage, inwieweit die Finanzmarktaufsicht gegen Fehlbewertungen von Beteiligungen und Kreditrisiken vorgeht.

8. Prüfung der Frage, welche Verbindungen und Verwicklungen zwischen Aufsichtsor­ganen von Banken einerseits und der Geschäftsführung derselben andererseits existie­ren, die geeignet sind, eine wirkungsvolle Bankenkontrolle zu verhindern.

Der Untersuchungsausschuss soll im Verhältnis 5 ÖVP, 4 SPÖ, 1 Freiheitlicher Klub - BZÖ, 1 Grüne zusammengesetzt sein.

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.

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