tumsverhältnisse zu verschleiern und damit den
Verdacht von Geldwäsche und ungerechtfertigten Gewinnentnahmen
wecken.
Schließlich tummeln sich in Österreich -
scheinbar unbehelligt von der Finanzmarktaufsicht -Finanzberater und
Veranlagungsfirmen, die offenbar nicht daran denken, die von ihnen geweckten
Gewinnversprechen zu erfüllen und tausende geschädigte Anleger
zurücklassen. Auch hier stellt sich die Frage, warum die staatlich
vorgesehenen Kontrollinstrumente nicht ausreichen, um Anleger zu
schützen.
Da es ein dringendes öffentliches Interesse an einem
geregelten und funktionstüchtigen Bankwesen und Finanzmarkt gibt,
muss genau untersucht werden, welche Handlungen oder Unterlassungen die
sachlich in Betracht kommenden Behörden im Zeitraum von 1994 bis
heute gesetzt haben und welche Konsequenzen sich aus festgestellten
Mängeln für zukünftige Verbesserungen ableiten lassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Zur Untersuchung der Verantwortung der in den Jahren 1994
bis heute im Amt befindlichen Bundesminister für Finanzen, der
Bankenaufsicht und der Finanzmarkaufsicht hinsichtlich der fehlenden
Konsequenzen aus offenkundigen Missständen bei Banken und
Finanzdienstleistern wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Der Ausschuss
soll folgende Bereiche untersuchen:
1. Reaktion der Kontrollinstitutionen im Zeitraum von 1994
bis heute auf die sogenannten „Karibik-Geschäfte“ der
BAWAG.
2. Politische Verantwortlichkeit für die fehlenden
Konsequenzen eines Prüfberichtes der Nationalbank aus dem April 2001
an die damalige Bankenaufsicht im BMF über die Situation der BAWAG/PSK.
3. Politische Verantwortlichkeit für eventuell
eintretende Haftungen der Republik Österreich gegenüber den
KundInnen der BAWAG/PSK.
4. Untersuchung von Zusammenhängen mit der
außergewöhnlichen und ihrerseits dubiosen Finanzierung der
Beschaffung der „Eurofighter“.
5. Prüfung der Entsendepraxis von
Staatskommissären, im speziellen im Fall der Hypo-Alpe-Adria Bank AG und
der BAWAG/PSK, Tiroler Sparkasse.
6. Prüfung der Frage, ob, in wie weit und wann die
Banken- bzw. Finanzmarktaufsicht über die Malversationen in der
Hypo-Alpe-Adria Bank AG Kenntnis erlangt hat und wie diesfalls von seiten der
FMA reagiert wurde.
7. Prüfung der Frage, inwieweit die
Finanzmarktaufsicht gegen Fehlbewertungen von Beteiligungen und Kreditrisiken
vorgeht.
8. Prüfung der Frage, welche Verbindungen und
Verwicklungen zwischen Aufsichtsorganen von Banken einerseits und der
Geschäftsführung derselben andererseits existieren, die geeignet
sind, eine wirkungsvolle Bankenkontrolle zu verhindern.
Der Untersuchungsausschuss soll im Verhältnis
5 ÖVP, 4 SPÖ, 1 Freiheitlicher Klub - BZÖ,
1 Grüne zusammengesetzt sein.
In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten
Abgeordneten die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.
*****