Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 270

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Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen in die Debatte ein.

Redezeit: Erstredner 10 Minuten, alle anderen Redner 5 Minuten. Stellungnahmen der Bundesregierung 10 Minuten.

Zu Wort gelangt der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Redezeit: 10 Minu­ten. – Bitte, Herr Kollege. (Zwischenrufe.)

 


22.19.33

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! „Kurz und schmerzlos“, höre ich da. Schmerzlos ist die Sache nicht – weder der Anlassfall, einer der größten oder vermutlich der größte Bankenskandal, ausgerechnet im Umfeld einer Gewerk­schaft. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)

Schmerzvoll ist allerdings auch Ihre Behandlung dieses Skandals hier im Haus. Auf beides ist einzugehen.

Nur damit es dieses Missverständnis – künstlich produziert von Ihrer Seite – nicht wie­der gibt: Ja, es ist allem Anschein nach ein offensichtlich großer Betrugs-, wenn Sie so wollen, Kriminalfall vorliegend, ja, er ist offensichtlich in der Nähe von politischen Insti­tutionen und Parteien angesiedelt und auch durchaus als solcher aufzuarbeiten! Aber eigentlich haben wir uns hier längst die Frage zu stellen, wie wir dieses machen. (ÖVP-Klubdirektor Dr. Zögernitz steht zwischen den Bankreihen.) – Herr Kollege Zögernitz, Sie wären ja ohnehin der interessanteste Gesprächspartner in diesem Zusammen­hang, es geht nämlich genau um das Verhältnis – ich habe Sie im Auge, Herr Kollege Zögernitz – eines wirklichen Untersuchungsausschusses zu den Möglichkeiten eines Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses.

Wenn es nämlich wirklich etwas zu untersuchen gibt – da sind wir uns ja einig –, kann der Unterausschuss wenig bis gar nichts. Es beginnt beim Erhebungsbericht. Der Er­hebungsbericht ist eine Veranstaltung des Ministeriums auf Anfrage, Einladung des Parlaments nach § 40 der Geschäftsordnung. Nachdem aber der Untersuchungsge­genstand für diesen Unterausschuss damit schon beschrieben ist, weil es ja gar nicht anders geht, die Vollziehung zu überprüfen – Kollege Molterer hat den Antrag einge­bracht –, vor allem das Wirken der Aufsicht, also jener Institutionen, die dem Finanz­ministerium unterliegen – also es geht auch um die Verantwortung des Finanzminis­teriums –, ist es doch absurd, dass, wenn wir diese heikle Affäre wirklich untersuchen wollen, ausgerechnet der Minister selbst sich aussuchen darf, was er dem Parlament übermittelt, worüber wir dann wieder diskutieren sollen.

Das hat, objektiv betrachtet, eine Schräglage; aber Objektivität ist ja nicht Ihr Problem in diesem Zusammenhang. Sie ziehen ja ganz andere Vorteile aus der Sache: Mit dem Unterausschuss haben Sie einfach die Möglichkeit, das Thema zu jonglieren, wie Sie es brauchen. Ich sage Ihnen, es ist zwar politisch vielleicht vordergründig und kurzfris­tig opportun – aus machtpolitischen Überlegungen –, es dient aber nicht wirklich der Aufklärung. (Zwischenruf des Abg. Murauer.)

Es ist ganz klar, Herr Kollege Murauer, selbst Sie werden das jetzt verstehen, dass der Untersuchungsausschuss ganz andere Möglichkeiten hat. Und wir brauchen diese Möglichkeiten mittlerweile! Es hat keinen Sinn, wenn wir in dieser Sache auf Original­dokumente verzichten. – Der Unterausschuss bekommt sie nicht! Es hat keinen Sinn, wenn wir hier Leute hören, die eigentlich erzählen können, was sie wollen. Ich meine damit nicht die Entschlagungspflicht von jenen Personen, gegen die Vorverfahren lau­fen; die haben diese Entschlagungspflicht natürlich auch im Untersuchungsausschuss, nur damit Sie da jetzt nicht fälschlicherweise und irrtümlich Tinte verbrauchen, Kollege Neudeck. Wir wissen das natürlich.

 


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