Verfassungsgerichtshof auszuschalten, um Minderheitenschutz
einzuschränken. Das wird mit jenen, die es mit Minderheitenschutz ernst
nehmen, nie in diesem Land möglich sein, denn wir
Minderheitenangehörige sind auf Sie angewiesen – nicht Sie auf
uns! (Beifall bei den Grünen.)
10.33
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist die Frau Bundesministerin für Justiz Mag. Gastinger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.33
Bundesministerin für
Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Lassen Sie mich
an dieser Stelle als Justizministerin, vor allem aber auch als Kärntnerin
meinem Bedauern darüber den Ausdruck geben, dass es hier
wirklich – so wie es aussieht – zu keiner Lösung
für die Ortstafelfrage in Kärnten kommen wird. (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Danke, SPÖ!)
Ich möchte auch sagen, dass es unter der Leitung des Bundeskanzlers Schüssel, unter Einbindung des Landeshauptmannes von Kärnten und aller politischen Parteien in Kärnten, der Minderheitenvertreter, der Heimatdienste in Kärnten und unter Einbindung von Experten in den letzten fünf Jahren zahlreiche und zähe Verhandlungen gegeben hat, die leider Gottes heute hier mit einem Scheitern enden.
Wir von der Bundesregierung haben uns bemüht, eine Topographie-Verordnung, die schon den Hauptausschuss des Nationalrates passiert hat, hier vorzulegen. Es wurde von meinen Vorrednern schon mehrfach angesprochen, dass diese auch vom Herrn Bundespräsidenten als beste Lösung in den letzten 50 Jahren anerkannt wurde. Ich denke, das ist sie auch. Wir dürfen eines nicht vergessen: Diese Lösung hätte ein Mehr an Orttafeln in Kärnten gebracht. Zu dem Zeitpunkt, als wir diesen Sonderministerrat abhielten, hat es so ausgeschaut, als ob wir tatsächlich zu dieser historischen Lösung kommen werden.
Es wurde mehrfach, vor allem auch von der grünen Fraktion im Nationalrat vorgebracht, dass die Verfassungslösung, so wie wir sie angestrebt haben, die leider Gottes an der Zustimmung der SPÖ zu scheitern droht, eine Änderung des Staatsvertrages sei. – Ich kann mich da wirklich nur auf einen Experten berufen, und das ist für mich der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Herr Professor Adamovich, den ich persönlich sehr schätze. Er hat – wie der Herr Bundeskanzler schon gesagt hat – in einem jüngst veröffentlichten Artikel ausdrücklich angeführt, dass das auch für ihn die beste Lösung sei. Diesem Weg sind auch wir gefolgt. Leider Gottes scheint es aber nicht möglich zu sein, dass wir hier zu einer Lösung kommen.
Für mich ist das natürlich schlimm. Was ist das Ergebnis des Scheiterns? – Das Ergebnis des Scheiterns ist, dass es keine weiteren Ortstafeln in Kärnten mehr geben wird, außer jenen, die jetzt schon auf Grund der alten Topographie-Verordnung feststehen. (Abg. Mag. Stoisits: Warum nicht?) – Weil wir eine Rechtsgrundlage brauchen!
Frau Abgeordnete Stoisits, wir brauchen eine
Rechtsgrundlage. (Abg. Eder: Für ein
Gesetz ...! – Abg. Öllinger: Der Haider hätte
eh ...!) Diese Bundesregierung hat eine Rechtsgrundlage für eine
Neuregelung oder Neugestaltung der Ortstafelfrage vorgelegt. Diese
Rechtsgrundlage sorgt für Rechtssicherheit. Mein Interesse als Justizministerin
und als Mitglied dieser Bundesregierung ist es, für die Kärntner
Bevölkerung, und zwar sowohl für die Minderheit als auch für die
Mehrheit, Rechtssicherheit zu schaffen und eine dauerhafte Lösung zu
erarbeiten. – Und das haben wir gemacht. (Beifall bei den
Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)
Ich komme selbst aus Kärnten und bin auch im zweisprachigen Gebiet groß geworden. Leider – muss ich sagen – habe ich die slowenische Sprache nicht erlernt; ich hätte sie