Richtig ist vielmehr, dass Alfred Gusenbauer
im Frühjahr 2000 mit Champagner auf die Sanktionen gegen
Österreich in Paris angestoßen hat. (Beifall bei der
ÖVP. – Heftiger Widerspruch bei der SPÖ.)
15.09
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Sie hat 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.09
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war wirklich ein starkes Stück, was Sie hier jetzt geliefert haben. Etwas auf diesem Niveau hat eigentlich in diesem Hause nichts verloren, Herr Kollege. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Scheibner: Na, na! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Es ist sehr traurig, dass Herr Präsident Khol da nicht
aktiver ist, dass er hier eine sehr parteipolitisch gefärbte
Vorsitzführung pflegt. (Abg. Scheibner:
Dafür kriegt man normalerweise einen Ordnungsruf!)
Heute wird der Weg freigemacht, damit am 1. Oktober
über die politische Zukunft unseres Landes neu entschieden werden kann.
Das ist gut so. Und ist es wirklich höchste Zeit – das muss man
sagen, wenn man sich in Ihren Reihen umschaut –, dass das
bürgerliche Trauerspiel endlich beendet wird. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Nur junge Menschen, deren Leben wohl am intensivsten von politischen Entscheidungen beeinflusst wird, sind nach wie vor davon ausgeschlossen, ihre politische Vertretung zu wählen. Kollegin Fuhrmann hat über sehr vieles gesprochen, nur das hat sie leider nicht erwähnt. Auf Landes- und Gemeindeebene wurde dieses demokratiepolitische Defizit zum Großteil beseitigt und über-16-Jährigen das Wahlrecht eingeräumt.
Auf Bundesebene aber, wo besonders jugendrelevante Materien
beschlossen werden, wie etwa die Grundsätze der Bildungspolitik und der
Arbeitsmarktpolitik, meinen die derzeitigen Regierungsfraktionen, dass die
Jugend dafür noch nicht reif genug ist. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wer hat Ihnen denn diese
Rede aufgesetzt, dass Sie sie herunterlesen müssen?) Dabei treffen
Jugendliche schon vor ihrem 16. Lebensjahr Entscheidungen von erheblicher
Tragweite für ihr weiteres Leben. Man denke etwa an die Wahl des
Ausbildungs- oder Berufsweges. Sogar heiraten kann man schon mit
16 Jahren. Jugendliche sind mit 14 Jahren bereits strafmündig,
was ausgerechnet jene – und da schaue ich in Ihre Richtung, Herr
Kollege Scheibner –, die sich vehement gegen eine Senkung des
Wahlalters aussprechen, jetzt sogar um ein Jahr auf 13 herabsetzen wollen. (Abg. Scheibner: Das stimmt
überhaupt nicht! Was reden Sie da für einen Unsinn?!) Warten Sie
meine Rede ab! Wir werden schon sehen, wie Sie dann abstimmen werden. (Abg. Partik-Pablé: Lesen Sie
weiter!)
Pflichten und Verantwortlichkeiten werden jungen Menschen sehr bald zugetraut, nur bei der Zuerkennung von Rechten lässt man sich Zeit. Dass Jugendliche sehr wohl reif und interessiert sind, ihr Wahlrecht auszuüben, haben sie bei den Landtagswahlen in Wien und im Burgenland bewiesen. Eine SORA-Studie hat diesbezüglich sehr interessante Ergebnisse zutage gebracht: Die Senkung des Wahlalters steigert das Interesse an Politik ganz enorm. Junge Menschen informieren sich vor der Wahl sehr bewusst und wägen sehr genau ab, wer wirklich etwas für sie tut und wer sie im Stich lässt.
Es dürften einige ein sehr schlechtes Gewissen haben, die jahrelang die Jugend ihrer Chancen beraubt haben: durch die höchste Jugendarbeitslosigkeit in der Zweiten