Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 36

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

fassungsrecht ist sehr diffizil. Ich möchte mich daher ausdrücklich für deren Mitwirken bedanken, auch wenn am Ende keine neue Verfassung steht. Aber es steht ein inter­essanter Bericht am Ende. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Wichtigstes Ziel der ÖVP war es, in diesem Konvent zu einer schlanken, verständ­lichen und auch übersichtlichen Verfassung zu kommen. Im Laufe der Jahrzehnte ist unsere Verfassung ausgeufert, und letztendlich hat ihre Verständlichkeit, ihre Klarheit und ihre Übersichtlichkeit massiv gelitten.

Zweiter wesentlicher Beweggrund der ÖVP war es, einen Grundrechtskatalog zu schaffen und in die Verfassung zu implementieren, der auch soziale Grundrechte be­inhaltet und sich an internationalen Standards orientiert.

Dritter ganz wesentlicher Punkt war, auf der einen Seite die bewährten Verwaltungs­strukturen zu belassen und auf der anderen Seite Doppelgleisigkeiten zu beseitigen und den Rechtsschutz zu verbessern.

Diese drei Ziele waren für uns, die ÖVP, die wichtigsten, da sie sich am Wohle des Bürgers orientieren.

Es waren im Zuge der Diskussionen noch viele andere Punkte auf der Tagesordnung, deren Realisierung auch für uns wichtig gewesen wäre, wie zum Beispiel, die Kompe­tenztatbestände neu zu ordnen und zu verbessern, die Stellung des Bundesrates und seine Einbeziehung in die nationale Gesetzeswerdung zu verbessern und auch den Rechtsschutz auszubauen. Alles das sind Punkte, deren Umsetzung wichtig gewesen wäre.

Ich möchte nun die wichtigsten Punkte herausnehmen, das sind jene, die sich an den Bürgerinnen und Bürgern orientieren.

Erstens: Verfassungsbereinigung. – Für uns war es immer wichtig, eine Verfassungsur­kunde zu haben und daneben nur wenige Verfassungstrabanten, das sind historische Gesetze, wie zum Beispiel das Neutralitätsgesetz, das Habsburgergesetz oder das Ge­setz über die Wiederbetätigung. Diesbezüglich sind sich die SPÖ und die ÖVP durch­aus nahe gekommen. Ein Konsens in der nächsten Legislaturperiode dürfte daher möglich sein.

Zweitens: Präambel in der Verfassung. – Wir wollten eine Präambel in der Verfassung, in welcher die wichtigsten Grundsätze der Verfassung festgehalten sind. Ich habe nie verstanden, warum das die Opposition so vehement abgelehnt hat. Es ist in vielen, vor allem den neuen, modernen Verfassungen Europas durchaus üblich, einen solchen Textteil in der Verfassung zu haben. Aber ich habe lediglich einen Justament-Stand­punkt sowie eine massive Ablehnung von Seiten der anderen Parteien im Konvent da­zu erlebt.

Die SPÖ hat zahlreiche neue Staatsaufgaben kreiert – Staatsaufgaben, die unserer Meinung nach nicht erforderlich sind; zudem darf auch die Kostenfrage nicht außer Acht gelassen werden. Wir lehnen es auch ab, dass sich der Staat in unzählige Ange­legenheiten der Menschen einmischt, da wir dies als nicht notwendig erachten.

Dritter wichtiger Punkt für uns war die Schaffung eines Grundrechtskataloges, ausge­stattet auch mit sozialen Grundrechten. Besonders wichtig sind natürlich die liberalen Grundrechte, die klassischen Abwehrrechte gegenüber dem Staat, wie zum Beispiel der Schutz des Hausrechtes oder die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Diese Reche existieren natürlich bereits; unser Ziel ist es jedoch, diese Rechte in einer übersichtlichen Form in die Verfassungsurkunde zu integrieren. Darüber hinaus wollten wir auch soziale Grundrechte im Grundrechtskatalog haben, wie etwa das Recht auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das Recht auf Bildung und Ähnliches.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite