Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 37

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bei den sozialen Grundrechten war uns besonders wichtig, auf die persönliche Verant­wortung der Grundrechtsträger zu achten, das heißt: keine staatliche Bevormundung und keine Kontrolle. Diesbezüglich war eine Konsensfindung nicht möglich. Leichte An­näherungen waren erkennbar. Ich hoffe daher, dass wir auch hier eine Lösung finden.

Beim Wahlrecht ist es uns schon seit Jahrzehnten wichtig, die Briefwahl einzuführen. Ich habe, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, nie verstanden, warum es zur Einführung der Briefwahl keine Zustimmung von Seiten der Opposition gibt. Es ist eine auf international durchaus üblichem Niveau befindliche Weiterentwicklung. Nichts hat es da seitens der Oppositionsparteien an Bewegung gegeben. Ich bedauere das außerordentlich.

Wir werden aber nicht müde werden, immer wieder das Briefwahlrecht zu fordern, weil es einem modernen Menschen, der sehr flexibel ist, der mobil ist, der selber weiß, was er wählt, entspricht. Die Befürchtungen, dass dadurch die persönliche Ausübung des Wahlrechts beeinträchtigt wird, sind meiner Meinung nach an den Haaren herbeigezo­gen. (Beifall bei der ÖVP.)

Vierter und ganz wesentlicher Punkt sind die Verwaltungsstrukturen. Wir wollen bei dem Bewährten wie den Bezirkshauptmannschaften bleiben, wir wollen keine Experi­mente, wir wollen keine Aufblähung der Verwaltung, so wie die von der SPÖ vorge­schlagenen Regionen mit eigenem Statut, das ist unserer Meinung nach unsinnig. Die Verwaltung muss funktionieren, vor allem in der ersten Instanz. Daher müssen wir das Bewährte, wo schnell agiert wird, auch erhalten.

Was wir hingegen brauchen, das sind Landesverwaltungsgerichte erster Instanz. Auch ein Bundesverwaltungsgericht, zum Beispiel in Asylfragen, erscheint uns wichtig. Dies­bezüglich kam es zu Annäherungen mit der Opposition. Ich denke, dass es in der nächsten Legislaturperiode möglich sein wird, da einen Konsens zu finden.

Lassen Sie mich, bevor ich unseren Entschließungsantrag einbringe, eine kurze Be­merkung allgemeiner Natur machen.

Der Konvent hat am Beginn mit unglaublich viel negativer Begleitmusik begonnen – Begleitmusik von Seiten der Opposition, die sich dagegen gesperrt hat und bereits von Anfang an gesagt hat, dass ein solcher Konvent nicht erforderlich sei.

Wir glauben aber, dass dieser Konvent wichtig war. Wir sind froh, dass dieser Konvent stattgefunden hat, und meinen, dass er gute Arbeit geleistet hat. Ich bedauere außer­ordentlich, dass es im Konvent keine bessere Konstruktivität seitens der Oppositions­parteien gegeben hat.

Wir glauben, dass wir das Verfassungsrecht weiterentwickeln müssen, dass wir eine Verwaltungsreform durchführen müssen, und wir werden nicht müde werden, auch in der nächsten Legislaturperiode dafür zu werben und hier Bundesgenossen zu suchen.

Jetzt lassen Sie mich noch zu unserem Entschließungsantrag kommen, der bereits verteilt wurde. Ich möchte ihn nun in seinen Kernpunkten erläutern beziehungsweise werde ihn vorlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Scheibner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Fortsetzung der Arbeiten an einer umfassenden Verfassungsreform

Der Nationalrat begrüßt die bisherigen umfangreichen Arbeiten an einer Verfassungs­reform, die vom Österreich-Konvent eingeleitet und vom Besonderen Ausschuss zur Beratung des Berichts des Österreich-Konventes weitergeführt wurden, und ersucht in


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite