Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 38

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diesem Zusammenhang die Bundesregierung, die Arbeiten an einer zukünftigen mo­dernen Bundesverfassung auf der Grundlage dieser Ergebnisse mit dem Ziel, ein über­sichtliches und für die Bürger verständliches Verfassungswerk ohne die zahlreichen einzelnen Nebengesetze und Verfassungsbestimmungen zu schaffen, voranzutreiben.

Dabei sollen in einem umfassenden und zeitgemäßen Grundrechtskatalog auch die so­zialen Grundrechte nach dem Vorbild der Europäischen Grundrechtscharta gewährleis­tet werden.

Die Einrichtung von Verwaltungsgerichten in den Ländern soll eine Beschleunigung der Verfahren sowie eine Verbesserung des Rechtsschutzes bewirken.

Eine zeitgemäße Aufgabenteilung soll sich an den Fähigkeiten der Gebietskörperschaf­ten (Bund, Länder und Gemeinden) orientieren. In diesem Zusammenhang soll die Rolle der Gesetzgebungsorgane überdacht werden.

Bei allgemeinen Wahlen soll künftig eine Briefwahl unter voller Wahrung der Grund­sätze des freien, geheimen und persönlichen Wahlrechts ermöglicht werden.

Anstelle des bisher die Sicherheit Österreichs in der Verfassung abbildenden Prinzips der umfassenden Landesverteidigung soll eine Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach dem neuen und modernerem Prinzip der umfassenden Sicherheitsvorsorge zur Gewährleistung der Sicherheit des Staates und seiner Bürger festgeschrieben werden.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen von der Opposi­tion! Ich lade Sie ein, diesem – hoffentlich auch Ihrer Meinung nach – sehr wichtigen Entschließungsantrag Ihre Zustimmung zu erteilen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP so­wie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

10.27


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Dr. Baumgartner-Gabitzer eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabit­zer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortsetzung der Arbeiten an einer umfassenden Verfassungsreform ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Scheibner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Fortsetzung der Arbeiten an einer umfassenden Verfassungsreform, eingebracht im Zuge der Debatte des Nationalrates zum Bericht des Besonderen Aus­schusses zur Vorberatung des Berichtes des Österreich-Konvents, vorgelegt vom Bun­deskanzler (III-136/1584 d.B.)

Das Gründungskomitee des Österreich-Konvents, in dem alle vier Parlamentsparteien vertreten waren, hat folgende Grundsätze und Zielsetzungen des Österreich-Konvents festgelegt:

„Der Konvent zur Staatsreform hat die Aufgabe, Vorschläge für eine grundlegende Staats- und Verfassungsreform auszuarbeiten, die auch Voraussetzungen für eine effi­zientere Verwaltung schaffen soll.

Die künftige Verfassung soll eine zukunftsorientierte, kostengünstige, transparente und bürgernahe Erfüllung der Staatsaufgaben ermöglichen.

 


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