diesem Zusammenhang die Bundesregierung, die Arbeiten an einer zukünftigen modernen Bundesverfassung auf der Grundlage dieser Ergebnisse mit dem Ziel, ein übersichtliches und für die Bürger verständliches Verfassungswerk ohne die zahlreichen einzelnen Nebengesetze und Verfassungsbestimmungen zu schaffen, voranzutreiben.
Dabei sollen in einem umfassenden und zeitgemäßen Grundrechtskatalog auch die sozialen Grundrechte nach dem Vorbild der Europäischen Grundrechtscharta gewährleistet werden.
Die Einrichtung von Verwaltungsgerichten in den Ländern soll eine Beschleunigung der Verfahren sowie eine Verbesserung des Rechtsschutzes bewirken.
Eine zeitgemäße Aufgabenteilung soll sich an den Fähigkeiten der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) orientieren. In diesem Zusammenhang soll die Rolle der Gesetzgebungsorgane überdacht werden.
Bei allgemeinen Wahlen soll künftig eine Briefwahl unter voller Wahrung der Grundsätze des freien, geheimen und persönlichen Wahlrechts ermöglicht werden.
Anstelle des bisher die Sicherheit Österreichs in der Verfassung abbildenden Prinzips der umfassenden Landesverteidigung soll eine Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach dem neuen und modernerem Prinzip der umfassenden Sicherheitsvorsorge zur Gewährleistung der Sicherheit des Staates und seiner Bürger festgeschrieben werden.
*****
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen von der Opposition! Ich lade Sie ein, diesem – hoffentlich auch Ihrer Meinung nach – sehr wichtigen Entschließungsantrag Ihre Zustimmung zu erteilen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)
10.27
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Dr. Baumgartner-Gabitzer eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortsetzung der Arbeiten an einer umfassenden Verfassungsreform ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Fortsetzung der Arbeiten an einer umfassenden Verfassungsreform, eingebracht im
Zuge der Debatte des Nationalrates zum Bericht des Besonderen Ausschusses
zur Vorberatung des Berichtes des Österreich-Konvents, vorgelegt vom Bundeskanzler
(III-136/1584 d.B.)
Das
Gründungskomitee des Österreich-Konvents, in dem alle vier
Parlamentsparteien vertreten waren, hat folgende Grundsätze und Zielsetzungen
des Österreich-Konvents festgelegt:
„Der Konvent zur
Staatsreform hat die Aufgabe, Vorschläge für eine grundlegende
Staats- und Verfassungsreform auszuarbeiten, die auch Voraussetzungen für
eine effizientere Verwaltung schaffen soll.
Die künftige Verfassung
soll eine zukunftsorientierte, kostengünstige, transparente und
bürgernahe Erfüllung der Staatsaufgaben ermöglichen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite