Dabei sollen
insbesondere folgende Bereiche beraten werden:
eine umfassende Analyse
der Staatsaufgaben
die Kompetenzverteilung
mit dem Ziel, einen klaren, nach Aufgabenbereichen gegliederten
Kompetenzkatalog zu schaffen
das Verhältnis
zwischen Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des
Legalitätsprinzips
die Struktur der
staatlichen Institutionen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des effizienten
Mitteleinsatzes, der Bürgernähe sowie der Entwicklungen des E-Government
die Grundzüge der
Finanzverfassung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung
von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung und eines bedarfsgerechten
Finanzausgleichs
die Einrichtung einer
effizienten Kontrolle auf Bundes- und Landesebene und die Gestaltung des Rechtsschutzes
unter dem Gesichtspunkt rascher und bürgernaher Entscheidungen.
Der Konvent soll zuletzt
auch Textvorschläge für einen straffen Verfassungstext ausarbeiten.
Ziel des Konvents ist es
somit einen neuen Verfassungstext zu schaffen, der in knapper, aber
umfassender Form sämtliche Verfassungsbestimmungen enthält. Die Baugesetze
der österreichischen Bundesverfassung (also das demokratische Prinzip, das
bundesstaatliche Prinzip, das rechtsstaatliche Prinzip und die republikanische
Staatsform) bleiben aufrecht.“
Der
Österreich-Konvent hat sich in insgesamt 17 Plenarsitzungen und 179
Sitzungen der verschiedenen Ausschüsse umfangreich mit allen Themen der
Verfassungsreform beschäftigt und verschiedene Textvorschläge
erarbeitet, von einer Einigung war man jedoch – nicht zuletzt
aufgrund der mangelnden Kompromissbereitschaft der Opposition –
bis zum Schluss weit entfernt.
Diese Beratungen wurden
im Besonderen Ausschuss des Nationalrates weiter vertieft. Dabei konnten einige
wesentliche Schritte hin zu einer weiteren Verfassungsbereinigung und zur
Einführung von Landesverwaltungsgerichten in Österreich gefunden werden,
ein Konsens für eine neue österreichische Verfassung konnte
allerdings nicht gefunden werden.
Darüber hinaus
wurden seitens der Sozialdemokratischen Fraktion im Besonderen Ausschuss zuvor
im Österreich-Konvent bereits erreichte Konsense aufgekündigt.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat
begrüßt die bisherigen umfangreichen Arbeiten an einer Verfassungsreform,
die vom Österreich-Konvent eingeleitet und vom Besonderen Ausschuss zur
Beratung des Berichts des Österreich-Konvents weitergeführt wurden
und ersucht in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, die Arbeiten an einer
zukünftigen modernen Bundesverfassung auf der Grundlage dieser
Ergebnisse mit dem Ziel, ein übersichtliches und für die
Bürger verständliches Verfassungswerk ohne die zahlreichen einzelnen
Nebengesetze und Verfassungsbestimmungen zu schaffen, voranzutreiben.
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