Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 39

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Dabei sollen insbesondere folgende Bereiche beraten werden:

eine umfassende Analyse der Staatsaufgaben

die Kompetenzverteilung mit dem Ziel, einen klaren, nach Aufgabenbereichen geglie­derten Kompetenzkatalog zu schaffen

das Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips

die Struktur der staatlichen Institutionen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des effizienten Mitteleinsatzes, der Bürgernähe sowie der Entwicklungen des E-Govern­ment

die Grundzüge der Finanzverfassung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zu­sammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung und eines bedarfsge­rechten Finanzausgleichs

die Einrichtung einer effizienten Kontrolle auf Bundes- und Landesebene und die Ge­staltung des Rechtsschutzes unter dem Gesichtspunkt rascher und bürgernaher Ent­scheidungen.

Der Konvent soll zuletzt auch Textvorschläge für einen straffen Verfassungstext aus­arbeiten.

Ziel des Konvents ist es somit einen neuen Verfassungstext zu schaffen, der in knap­per, aber umfassender Form sämtliche Verfassungsbestimmungen enthält. Die Bau­gesetze der österreichischen Bundesverfassung (also das demokratische Prinzip, das bundesstaatliche Prinzip, das rechtsstaatliche Prinzip und die republikanische Staats­form) bleiben aufrecht.“

Der Österreich-Konvent hat sich in insgesamt 17 Plenarsitzungen und 179 Sitzungen der verschiedenen Ausschüsse umfangreich mit allen Themen der Verfassungsreform beschäftigt und verschiedene Textvorschläge erarbeitet, von einer Einigung war man jedoch – nicht zuletzt aufgrund der mangelnden Kompromissbereitschaft der Opposi­tion – bis zum Schluss weit entfernt.

Diese Beratungen wurden im Besonderen Ausschuss des Nationalrates weiter vertieft. Dabei konnten einige wesentliche Schritte hin zu einer weiteren Verfassungsbereini­gung und zur Einführung von Landesverwaltungsgerichten in Österreich gefunden wer­den, ein Konsens für eine neue österreichische Verfassung konnte allerdings nicht ge­funden werden.

Darüber hinaus wurden seitens der Sozialdemokratischen Fraktion im Besonderen Ausschuss zuvor im Österreich-Konvent bereits erreichte Konsense aufgekündigt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat begrüßt die bisherigen umfangreichen Arbeiten an einer Verfassungs­reform, die vom Österreich-Konvent eingeleitet und vom Besonderen Ausschuss zur Beratung des Berichts des Österreich-Konvents weitergeführt wurden und ersucht in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, die Arbeiten an einer zukünftigen mo­dernen Bundesverfassung auf der Grundlage dieser Ergebnisse mit dem Ziel, ein über­sichtliches und für die Bürger verständliches Verfassungswerk ohne die zahlreichen einzelnen Nebengesetze und Verfassungsbestimmungen zu schaffen, voranzutreiben.

 


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