Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 40

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Dabei sollen in einem umfassenden und zeitgemäßen Grundrechtskatalog auch die so­zialen Grundrechte nach dem Vorbild der Europäischen Grundrechtscharta gewährleis­tet werden.

Die Einrichtung von Verwaltungsgerichten in den Ländern soll eine Beschleunigung der Verfahren sowie eine Verbesserung des Rechtsschutzes bewirken.

Eine zeitgemäße Aufgabenteilung soll sich an den Fähigkeiten der Gebietskörperschaf­ten (Bund, Länder und Gemeinden) orientieren. In diesem Zusammenhang soll die Rolle der Gesetzgebungsorgane überdacht werden.

Bei allgemeinen Wahlen soll künftig eine Briefwahl unter voller Wahrung der Grund­sätze des freien, geheimen und persönlichen Wahlrechts ermöglicht werden.

Anstelle des bisher die Sicherheit Österreichs in der Verfassung abbildenden Prinzips der Umfassenden Landesverteidigung soll eine Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach dem neuen und moderneren Prinzip der umfassenden Sicherheitsvorsorge zur Gewährleistung der Sicherheit des Staates und seiner Bürger festgeschrieben werden.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte. (Abg. Wattaul – in Richtung des sich zum Redner­pult begebenden Abg. Dr. Wittmann –: Peter, nicht so aggressiv!)

 


10.27.41

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Zum Teil kann ich die Aussagen meiner Vorrednerin durchaus teilen, weil ich glaube, dass wir hinsichtlich mancher Punkte in einer relativ umfassen­den Form weitergekommen sind.

Ich möchte auch festhalten, dass es wichtig war, einmal zu wissen, was jeder will. Das war nämlich in den letzten Jahren, in denen ich die Bundesstaatsreform verhandeln durfte, nicht immer klar. Das ist jetzt auf dem Tisch, und ich glaube, auf Grund dieser Ausgangslage wird man in der Lage sein, in der nächsten Legislaturperiode weitere Fortschritte zu erzielen.

Man kann sicher sagen, dass man eine sehr weitgehende Annäherung im Haushalts­recht gefunden hat. Bei den Landesverwaltungsgerichtshöfen und bei den Grundrech­ten ist man auch sehr weit gekommen. Bei der Rechtsbereinigung ist man ebenfalls sehr weit gekommen. Ich glaube, dass wir auf die Vorarbeiten, die geleistet wurden, aufsetzen können.

Nur war die Grundstimmung ein Problem, und zwar deshalb, weil die ÖVP davon aus­gegangen ist, dass man alles, was sie sagt, auch machen muss. Und das ist nicht der Fall.

Es hat sich im Zuge der Diskussion im Konvent herausgestellt, weil wir in der Frage der Neutralität standhaft geblieben sind, dass nun die Neutralität auch bei der ÖVP wieder ein Thema ist.

Ich erinnere an die Ansage des Bundeskanzlers zur Neutralität, dass das so wie die Mozartkugeln und die Lipizzaner in den Bereich der Geschichte gehört. Wir sind alle froh, dass wir nicht danach gehandelt haben, sondern dass wir darauf gedrungen ha­ben, dass die Neutralität weiterhin verankert bleiben soll. (Beifall bei der SPÖ.)

Bei den Blau-Orangen war es immer der möglichst schnellste Beitritt zur NATO, was sie wollten, und die Aufgabe der Neutralität. Bei den Blauen wird jetzt plakatiert, dass


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