Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 68

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Und dann gibt es keine Möglichkeit mehr, irgendetwas dagegen zu unternehmen. Und daher war es sicher richtig, dass wir nicht zugestimmt haben. (Abg. Scheibner: Sie ganz allein haben den Konsens verhindert! Das war nur Ihre Partei!) Und es ist ganz eindeutig, dass der Landeshauptmann von Kärnten die Rechte dieser Volksgruppe nicht sichert, und das ist eine sehr betrübliche Tatsache. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Scheibner: Betrüblich ist, dass ihr immer dagegen seid!)

Was die sozialen Grundrechte betrifft, glaube ich, dass es sehr wichtig wäre, sie in einen Katalog aufzunehmen. Die Sozialpartner haben sich ja auch da auf etwas ge­einigt, denn in einem Land, in dem eine halbe Million Menschen in Armut leben, in dem eine Million Menschen von Armut bedroht sind, ist es notwendig, dass der Staat die Aufgabe übernimmt, den Menschen ein Leben in Würde zu sichern. Dazu gehört eben auch soziale Sicherheit. Das ist etwas, was in den letzten Jahren sträflich vernach­lässigt worden ist. Ich hoffe aber, dass sich das bald ändern wird. (Beifall bei der SPÖ.)

11.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Walch zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


11.41.41

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Öster­reich-Konvent hat sich in seinen Beratungen mit der Neuordnung und den Kompeten­zen des österreichischen Bundesstaates befasst. Besonders der Bereich der Pflege, in dem die Kompetenzen in Österreich ziemlich aufgesplittert sind – es sind teilweise der Bund, das Land und die Gemeinden zuständig –, wurde dort diskutiert. Ich glaube, dies ist ganz wichtig, speziell auch deswegen, weil die Menschen immer älter werden und die Medizin Gott sei Dank weit fortgeschritten ist. Probleme sollte man zeitgerecht und vorausschauend diskutieren und Verbesserungen vorschlagen.

Ganz wichtig und erfreulich ist, was diese Bundesregierung in den letzten sechs Jah­ren speziell für Menschen mit Behinderung verwirklicht hat. Ich erinnere nur an die Be­hindertenmilliarde, das Behindertengleichstellungsgesetz, die Erhöhung des Pflegegel­des, an die Gewährung von Pflegegeld ab Geburt eines behinderten Kindes und vieles mehr. Viele hervorragenden Verbesserungen gab es auch in der medizinischen Pflege in Österreich. Wir sind international ein Vorbild.

Ganz erfreulich ist, dass 320 000 Menschen ein Pflegegeld beziehen und mehr als 80 Prozent der Menschen mit Behinderung von Familienmitgliedern gepflegt werden.

Nunmehr bringe ich folgenden Antrag ein.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Tancsits und Walch und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend jene Schritte einzuleiten, die die Umset­zung folgender Maßnahmen ermöglichen:

Vorsorge für die notwendigen Verbesserungen bzw. regelmäßige Erhöhungen im Pfle­gegeldbereich rechtzeitig zu treffen;

Wahlfreiheit der Betroffenen sicherstellen und Ausbau der entsprechenden Strukturen fördern (Nachbarschaftszentren, mobile Dienste sowie stationäre und teilstationäre An­gebote);

 


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