Förderung sowie soziale Absicherung der ehrenamtlich Tätigen;
Sicherstellung einer bedarfsgerechten, abgestuften Betreuung;
Absicherung der Finanzierung;
Schaffung einer Rechtssicherheit für 24-Stunden-Betreuung von Pflegebedürftigen;
Ausbau niederschwelliger Beratungsangebote für pflegende Angehörige;
Bedarfsorientierte Ausbildungspläne und -angebote;
Weitere Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen;
Ausbau der Pflegevorsorge und Prävention;
Verbesserung der Schnittstellen im Pflege- und Betreuungsbereich;
Ausbau der lebensraumnahen Hospiz-, Palliativ- und Schmerzmedizin.
*****
Ich glaube, dass das ein wichtiger Schritt in die richtige
Richtung ist, und ersuche um Zustimmung zum Entschließungsantrag. (Beifall
bei den Freiheitlichen – BZÖ.)
11.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Walch eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Tancsits,
Walch und Kollegen betreffend Verbesserung der Pflegesituation der
pflegebedürftigen Menschen in Österreich sowie Vorsorge für
regelmäßige Erhöhungen im Pflegegeldbereich, eingebracht
im Zuge der Debatte des Nationalrates zum Bericht des Besonderen
Ausschusses betreffend den Bericht des Österreich-Konvents, vorgelegt
vom Bundeskanzler (III-136/1584 d.B.)
Der
Österreich-Konvent hat sich in seinen Beratungen mit einer umfassenden
Neuordnung der Kompetenzen im österreichischen Bundesstaat befasst.
Gerade im Bereich der Pflege gibt es eine Kompetenzzersplitterung. Teilweise
ist der Bund zuständig, in weiteren Materien aber die Länder oder die
Gemeinden. Der Österreich-Konvent hat aber nicht nur die Kompetenzfragen
der österreichischen Bundesverfassung, sondern auch die Weiterentwicklung
der Menschenrechte diskutiert. Pflege wird für die Bedürfnisse
der Menschen in Österreich in der Zukunft ein immer wichtigeres Anliegen.
Derzeit beziehen rund
320 000 Österreicherinnen und Österreicher Pflegegeld,
über 1 Million
Menschen sind als Angehörige mit dem Thema konfrontiert,
über 80% der
Pflege- und Betreuungsleistungen werden von den Angehörigen selbst –
also innerhalb der Familie – erbracht.
Wenn generalisierend
von Altenpflege gesprochen wird, müssen zwei Dinge unterschieden
werden:
(medizinische) Pflege
und
Betreuung.
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