Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 74

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Ein zweiter Punkt, der besprochen worden ist, war die Aufwertung des Bundesrates. Auch diesbezüglich sind sich alle Parteien einig. Für mich ist besonders interessant der Vorschlag, der umgesetzt werden sollte, nämlich, dass die Mitglieder des Bundesrates an den Beratungen der Ausschüsse des Nationalrates teilnehmen können und damit bereits in die laufende Gesetzwerdung eingebunden sind und nicht nur im Nachhinein sagen können: Hier werden wir ein Veto einlegen!

Ein weiterer Punkt, der dritte Punkt, der diskutiert worden ist, aus meiner Sicht etwas zu wenig, ist die Frage des Legalitätsprinzips. Wir haben derzeit eine sehr kasuistische Auslegung der Gesetzgebung, und das Legalitätsprinzip wird so streng genommen, dass die Gesetze bis ins kleinste Detail alles regeln müssen.

Es wäre wirklich die Überlegung wert, die eingebracht worden ist, dass die Gesetz­gebung das Verhalten der Verwaltungsbehörden in Hinkunft auch durch die Festlegung von Zielen vorherbestimmen kann. Ich weiß, dass es hier große Vorbehalte gibt, aber es scheint dies für eine bessere und einfachere Gesetzgebung sicherlich überlegens­wert zu sein.

Ein vierter Punkt, der mir immer ein persönliches Anliegen war, ist die Schaffung der Landesverwaltungsgerichtshöfe. Hier besteht Übereinstimmung, und es ist eigentlich nicht ganz verständlich, warum man diesen Punkt nicht herausgenommen hat, denn hier hätte eine umfassende Neuregelung auch erfolgen können, ohne dass man auf das Gesamte wartet.

Wichtig ist auch, dass dann in den Landesverwaltungsgerichtshöfen meritorisch und nicht nur kassatorisch entschieden wird, damit die Rechtsuchenden rasch zu einer Entscheidung kommen. Den Bedenken, dass es dann zu einer Aufsplitterung und zu einem Auseinanderdriften der Rechtsprechung kommen könnte, ist damit entgegenzu­treten, dass der Verwaltungsgerichtshof die Einheitlichkeit der Rechtsprechung letztlich gewährleistet. Wichtig ist jedenfalls: Die derzeitige Wartezeit auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes ist nicht zumutbar.

Ein fünfter Punkt. Die jetzigen Verwaltungsstrukturen sollten so beibehalten werden, insbesondere die erste Instanz, die Bezirkshauptmannschaften. Dass hier immer wie­der Kritik geübt wird und dass vorgeschlagen wird, dass ihnen ergänzend eine ge­wählte Vertretung zur Seite gestellt werden soll oder dass neue Ebenen wie Regionen geschaffen werden sollen, führt sicherlich nicht dazu, dass alles einfacher wird, son­dern es wird dadurch nur schwieriger.

In diesem Sinne erlauben Sie mir zum Abschluss noch ein persönliches Wort: Es war für mich selbst eine große Freude und Auszeichnung, in dieser Gesetzgebungsperiode dem Hohen Haus anzugehören und an der Beschlussfassung von vielen wichtigen Gesetzen und Angelegenheiten – ich erinnere nur an die beiden Erweiterungen der Europäischen Union – mitwirken zu dürfen.

Ich danke euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem dafür, dass ihr mir so oft und so aufmerksam zugehört habt, und ich wünsche allen, die dem Hohen Haus nach dem 1. Oktober wieder angehören werden, viel Erfolg bei der Arbeit für Österreich. (Allge­meiner Beifall.)

11.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter DDr. Niederwieser. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


11.58.19

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Ich möchte mich im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Ö-Konvents und mit dem Bericht des Besonderen Ausschusses hauptsächlich mit dem


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