Ein zweiter Punkt, der besprochen worden ist, war die
Aufwertung des Bundesrates. Auch diesbezüglich sind sich alle Parteien
einig. Für mich ist besonders interessant der Vorschlag, der umgesetzt
werden sollte, nämlich, dass die Mitglieder des Bundesrates an den
Beratungen der Ausschüsse des Nationalrates
teilnehmen können und damit bereits in die laufende Gesetzwerdung
eingebunden sind und nicht nur im Nachhinein sagen können: Hier werden wir
ein Veto einlegen!
Ein weiterer
Punkt, der dritte Punkt, der diskutiert worden ist, aus meiner Sicht etwas zu
wenig, ist die Frage des Legalitätsprinzips. Wir haben derzeit eine sehr
kasuistische Auslegung der Gesetzgebung, und das Legalitätsprinzip wird so
streng genommen, dass die Gesetze bis ins kleinste Detail alles regeln
müssen.
Es wäre
wirklich die Überlegung wert, die eingebracht worden ist, dass die Gesetzgebung
das Verhalten der Verwaltungsbehörden in Hinkunft auch durch die
Festlegung von Zielen vorherbestimmen kann. Ich weiß, dass es hier
große Vorbehalte gibt, aber es scheint dies für eine bessere und
einfachere Gesetzgebung sicherlich überlegenswert zu sein.
Ein vierter
Punkt, der mir immer ein persönliches Anliegen war, ist die Schaffung der
Landesverwaltungsgerichtshöfe. Hier besteht Übereinstimmung, und es
ist eigentlich nicht ganz verständlich, warum man diesen Punkt nicht
herausgenommen hat, denn hier hätte eine umfassende Neuregelung auch
erfolgen können, ohne dass man auf das Gesamte wartet.
Wichtig ist auch,
dass dann in den Landesverwaltungsgerichtshöfen meritorisch und nicht nur
kassatorisch entschieden wird, damit die Rechtsuchenden rasch zu einer
Entscheidung kommen. Den Bedenken, dass es dann zu einer Aufsplitterung und zu
einem Auseinanderdriften der Rechtsprechung kommen könnte, ist damit entgegenzutreten,
dass der Verwaltungsgerichtshof die Einheitlichkeit der Rechtsprechung
letztlich gewährleistet. Wichtig ist jedenfalls: Die derzeitige Wartezeit
auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes ist nicht zumutbar.
Ein fünfter
Punkt. Die jetzigen Verwaltungsstrukturen sollten so beibehalten werden,
insbesondere die erste Instanz, die Bezirkshauptmannschaften. Dass hier immer
wieder Kritik geübt wird und dass vorgeschlagen wird, dass ihnen
ergänzend eine gewählte Vertretung zur Seite gestellt werden
soll oder dass neue Ebenen wie Regionen geschaffen werden sollen, führt
sicherlich nicht dazu, dass alles einfacher wird, sondern es wird dadurch
nur schwieriger.
In diesem Sinne
erlauben Sie mir zum Abschluss noch ein persönliches Wort: Es war für
mich selbst eine große Freude und Auszeichnung, in dieser
Gesetzgebungsperiode dem Hohen Haus anzugehören und an der
Beschlussfassung von vielen wichtigen Gesetzen und Angelegenheiten –
ich erinnere nur an die beiden Erweiterungen der Europäischen Union –
mitwirken zu dürfen.
Ich danke euch,
liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem dafür, dass ihr mir so oft und
so aufmerksam zugehört habt, und ich wünsche allen, die dem Hohen
Haus nach dem 1. Oktober wieder angehören werden, viel Erfolg bei der
Arbeit für Österreich. (Allgemeiner Beifall.)
11.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter DDr. Niederwieser. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte.
11.58
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Ö-Konvents und mit dem Bericht des Besonderen Ausschusses hauptsächlich mit dem
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