Die ÖVP ist – und das muss man auch verstehen, wenn man die letzten vier Jahre Revue passieren lässt – von ihrem Koalitionspartner dermaßen unterstützt worden, ohne irgendwelche Gegenleistungen zu verlangen, dass es natürlich für sie geradezu frustrierend gewesen sein muss, einer SPÖ, einer grünen Partei gegenüberzusitzen, die auch eigene Ideen einbringen wollten, die im Sinne der Bürger gerne Lösungen für die Probleme in Bezug auf die Verfassung gesehen hätten. Das wollten Sie nicht, und daher kam es auch zu keinen Einigungen.
Beispiel Bürgernähe. – Was ist Bürgernähe? Bürgernähe ist auch die Information. Wir haben anscheinend Angst vor den Bürgern. Wir wollen überhaupt keine Möglichkeiten zulassen, um die Bürgernähe zu stärken, um den Bürgern mehr Möglichkeiten zu geben. Wir selbst sind auch nicht in der Lage, zum Beispiel ein Wahlrecht für Jugendliche zu diskutieren. Natürlich hat sich die Kommission damit befasst, ist aber zu dem Ergebnis gekommen, es auf Gemeindeebene zuzulassen. – Dazu brauchen wir keinen Österreich-Konvent, dazu brauchen wir diese Kommission nicht, denn das passiert in Gemeinden bereits; die Länder können das für sich selbst festlegen. In Salzburg besteht bei der Landtagswahl die Möglichkeit, mit 16 Jahren wählen zu gehen.
Warum wollen wir das auf Bundesebene nicht haben? Glauben wir, dass unsere Jugendlichen, deren Ausbildung ja besonders gut ist, wie Sie immer wieder betonen, nicht selbst entscheiden können, welcher politische Weg für sie der bessere ist?
Das ist auch eine Frage, wie man mit der Gesellschaft umgeht, und man darf sich daher nicht wundern, wenn man nicht die nötige Zweidrittelmehrheit für solche Sachen bekommt, wenn man genau diese Dinge verhindern möchte.
Beispiel Untersuchungsausschüsse. – Warum sollte eine qualifizierte Minderheit nicht in der Lage sein, Untersuchungsausschüsse einzuberufen? Der zurzeit eingesetzte Unterausschuss des Rechnungshofausschusses ist geradezu ein glänzendes Beispiel dafür, wie es nicht sein soll. Es wird von der Opposition seit Sommer verlangt, einen Untersuchungsausschuss einzuberufen – Sie lehnen das vehement ab. Sie lehnen es auch ab – einer gedeihlichen Zusammenarbeit entgegenstehend –, Zeugen, von denen die Opposition glaubt, sie hören zu wollen und zu müssen – Kollege Öllinger hat das ja angemerkt –, einzuladen. Sie tun, was Sie wollen! Und dann glauben Sie, dass wir dafür sorgen, dass eine Zweidrittelmehrheit zustande kommt, und dass wir Sie noch dabei unterstützen, hier entsprechend Politik zu machen. Das können Sie von uns nicht verlangen, das werden wir auch in Zukunft nicht tun.
Meine Damen und Herren! Wir haben in diesem Konvent zum Beispiel auch die Veröffentlichung von Parteispenden über 7 000 € und die Schaffung eines unabhängigen Bundesstaatsanwaltes gefordert. Wir haben das eine schon diskutiert, die Sache mit den 7 000 € ist attraktiver denn je.
Ich darf in diesem Zusammenhang folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend Veröffentlichung von Parteispenden
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgendes beinhaltet:
Verpflichtung aller Parteien, Spenden ab einer Höhe von 7 000 € zu veröffentlichen;
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