Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 77

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zum Beispiel im Haushaltsrecht oder bei den Grundrechten und auch in vielen anderen Bereichen mehr.

Mir tut es daher eigentlich Leid, dass wir jetzt, am Ende der Legislaturperiode, nicht zu­rückblicken können auf Ergebnisse, auf jene Ergebnisse, bei welchen wir uns wirklich angenähert haben, was auch von niemandem in Frage gestellt wurde, und das nur aus einem einzigen Grund: weil es in der SPÖ aus rein parteipolitischen, aus rein wahltak­tischen Gründen nicht möglich war, jene Bereiche – und das passiert ja tagtäglich hier in diesem Parlament –, Dinge, bei denen man sich annähert, auch umzusetzen. Das war nicht möglich. Sie wollen zwar einen weisungsfreien Staatsanwalt oder einen Bun­desstaatsanwalt, aber Sie sollten zuerst einmal weisungsfreie Abgeordnete einführen.

Es hat eine klare Weisung von der Parteizentrale gegeben: Es darf keinen Erfolg ge­ben, dieser Konvent darf nicht zu Ergebnissen kommen, auch dort nicht, wo wir uns in gemeinsamen Verhandlungen, Gesprächen angenähert haben. (Abg. Dr. Einem: Gibt’s die schriftlich?) Die wird es sicher auch schriftlich geben, davon bin ich über­zeugt. Also all das, wo wir uns angenähert haben, um Lösungen zu finden, umzuset­zen, war nicht möglich, weil Wahltaktik, parteipolitische Taktik einfach im Vordergrund gestanden ist.

Ich meine, das ist schade, gerade auch für eine Partei wie die SPÖ, die selbst sehr lange Zeit Regierungsverantwortung in diesem Land getragen hat. Sie hat sich aber jetzt völlig davon entfernt und hat nur mehr ihren parteipolitischen Vorteil, das wahltak­tische Ziel im Vordergrund und sonst überhaupt nichts.

Das ist auch heute in dieser Debatte wieder ganz klar zum Ausdruck gekommen, möchte ich abschließend noch festhalten, nämlich in der Debatte über die Frage der Staatsanwaltschaft zum Beispiel.

Es hat keine Weisungen in dieser Legislaturperiode gegeben, sehr wohl hat es aber unter sozialistischen Justizministern eine Vielzahl von Weisungen gegeben. Es gibt nun Erregung und Beschwerde darüber, dass jetzt ein Skandal – ein Skandal, den nicht wir verursacht haben, sondern den Spitzenfunktionäre der SPÖ verursacht haben und daher auf ihre Kappe nehmen müssen – auch von der Justiz untersucht wird. Ich meine, das ist ein Positivum, das sollten wir nicht unterbinden! Gerade jetzt, auf Grund genau dieser Situation eine völlige Änderung des Systems zu verlangen, die Justiz und die Unabhängigkeit der Justiz zu kritisieren, das ist, glaube ich, ein falscher Weg. Es ist schade, dass die SPÖ in diese Richtung geht.

Ich kann – abschließend sei dies gesagt – nur hoffen, dass es uns zumindest in Zu­kunft gelingt, die vielen Lösungen, die wir gefunden haben, die wir positiv erarbeitet haben, mit einer anderen SPÖ, mit anderen Abgeordneten in dieser Fraktion vielleicht doch umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

12.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Prähauser. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


12.09.12

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Donnerbauer, gestatten Sie mir, dass ich Ihnen symbolisch ein rotes Taschentuch zum Trocknen Ihrer Krokodilstränen überreiche. (Abg. Mag. Donnerbauer: Nein, wirklich nicht! Warum?)

Meine Damen und Herren! Ich war in diesem Ausschuss auch mit dem Ansinnen, etwas für die Verfassung bewegen zu können, vertreten, habe aber feststellen müssen, dass eine Grundstimmung vorgeherrscht hat, die letztendlich von vornherein jegliches gemeinsame Ergebnis verhindert hat. (Abg. Scheibner: Von euch!)

 


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