der durchschnittliche Arbeitnehmer hätte 309 Jahre arbeiten müssen, um eine solche Abfertigung zu bekommen.
Ich muss Ihnen ehrlich sagen, meine Damen und Herren: Ich
bin wirklich sprach- und fassungslos darüber, dass ein Fritz Verzetnitsch
und ein Herr Weninger bei einer solchen Abfertigungszahlung haben
zuschauen können, ich frage mich, wieso sie das nicht verhindert haben.
Ich verstehe es nicht, wie man bei mehr als 3 Milliarden € an
Schaden noch eine Abfertigung in der Höhe von 93 Millionen Schilling nachwerfen
kann. Das ist mir unbegreiflich! (Beifall bei der ÖVP.)
Zur Frage 9:
Diese befasst sich
mit den Beratungsleistungen des Dr. Vranitzky und der 1 Million
Schilling, die er für diese Beratungen offensichtlich bekommen
hat. – Der Beitritt Österreichs zum Europäischen
Währungssystem, zum Wechselkursmechanismus erfolgte bereits eine Woche
nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, also im
Jänner 1995. Am 1. Jänner 1999, also ein Jahr vor der so genannten
Beratungsleistung, ist der Euro als Buchgeld eingeführt worden, ist er
also im Interbankenverkehr bereits da gewesen. Das bedeutet also, dass ab
diesem Zeitpunkt nur noch die tatsächliche Bargeldeinführung offen
war. Die Bargeldeinführung ist am 1. Jänner 2002 erfolgt, also
zwei Jahre nach der so genannten Beratungsleistung.
Ich möchte
nicht beurteilen, was hier an Beratungsleistung erbracht worden ist. Sie kennen
die Aussagen des Dr. Vranitzky. Sie kennen die gegenteiligen Aussagen des
Herrn Flöttl, der sagt, es hätte hier keine Gegenleistung des Herrn
Vranitzky gegeben. Vranitzky selbst hat gesagt, dass er Herrn Flöttl ein-
oder zweimal getroffen hat und sonst ein paar Mal telefonischen Kontakt mit ihm
gehabt hat.
Meine Damen und Herren, ich erinnere mich noch sehr
gut – der Herr Cap wird dann das Wort nehmen –, wie Sie
sich da herausgestellt und Beratungsleistungen der österreichischen
Bundesregierung kritisiert haben. Ich darf Ihnen eines versichern: Wir haben
für keine Beratungsleistung, die aus ein-, zweimal Zusammensitzen und ein
paar Telefonaten bestand, 1 Million Schilling gezahlt. (Abg. Dr. Matznetter: Viel mehr!) Wir haben für jede
Beratungsleistung eine Gegenleistung bekommen, und wir haben für jede Beratungsleistung
Geld für die Steuerzahler eingespart. Wir haben das Geld besser
verwendet, sparsam verwendet, zweckmäßig verwendet. – Das
hat es in dieser Bundesregierung nicht gegeben! (Beifall bei der ÖVP
sowie des Abg. Scheibner. –
Abg. Schieder: Sie haben
überhaupt keine gehabt! Überhaupt keine!)
Da darf ich Ihnen
die Prozesse anführen, die die Sozialdemokratie verloren hat –
nicht einen, sondern viele, denn Ihre Politik ist Dirty Campaigning. Wir machen
Politik für Beschäftigung in Österreich und für die
Entlastung, Herr Abgeordneter! (Beifall bei der ÖVP sowie des
Abg. Scheibner.)
Die letzte Frage, Frage 10, möchte ich
so beantworten, dass ich sage: Das Bundesministerium für Finanzen ist
nach dem Parteiengesetz, § 4 Abs. 3 für die Bestellung von
Wirtschaftsprüfern zuständig, die jährlich die
widmungsgemäße Verwendung der öffentlichen
Förderungsmittel prüfen. Das heißt, das Bundesministerium
für Finanzen ist nicht zuständig für die Prüfung privater
Spenden. Ich kann daher zu solchen privaten Spenden keine konkrete Auskunft
geben.
Sie haben sicher
diese Debatte in den letzten Wochen verfolgt und werden daher auch wissen, dass
es da natürlich auffällt, dass es widersprüchliche Aussagen
gegeben hat. Ich darf zum Beispiel Alfred Gusenbauer zitieren, der auf die
Frage, ob es Gelder gegeben hat, die aus dem ÖGB in die SPÖ
geflossen sind, am 30. März 2006 im „Mittagsjournal“
gesagt hat – ich zitiere –:
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