Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 141

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der durchschnittliche Arbeitnehmer hätte 309 Jahre arbeiten müssen, um eine solche Abfertigung zu bekommen.

Ich muss Ihnen ehrlich sagen, meine Damen und Herren: Ich bin wirklich sprach- und fassungslos darüber, dass ein Fritz Verzetnitsch und ein Herr Weninger bei einer sol­chen Abfertigungszahlung haben zuschauen können, ich frage mich, wieso sie das nicht verhindert haben. Ich verstehe es nicht, wie man bei mehr als 3 Milliarden € an Schaden noch eine Abfertigung in der Höhe von 93 Millionen Schilling nachwerfen kann. Das ist mir unbegreiflich! (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Frage 9:

Diese befasst sich mit den Beratungsleistungen des Dr. Vranitzky und der 1 Million Schilling, die er für diese Beratungen offensichtlich bekommen hat. – Der Beitritt Öster­reichs zum Europäischen Währungssystem, zum Wechselkursmechanismus erfolgte bereits eine Woche nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, also im Jän­ner 1995. Am 1. Jänner 1999, also ein Jahr vor der so genannten Beratungsleistung, ist der Euro als Buchgeld eingeführt worden, ist er also im Interbankenverkehr bereits da gewesen. Das bedeutet also, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch die tatsächliche Bargeldeinführung offen war. Die Bargeldeinführung ist am 1. Jänner 2002 erfolgt, also zwei Jahre nach der so genannten Beratungsleistung.

Ich möchte nicht beurteilen, was hier an Beratungsleistung erbracht worden ist. Sie kennen die Aussagen des Dr. Vranitzky. Sie kennen die gegenteiligen Aussagen des Herrn Flöttl, der sagt, es hätte hier keine Gegenleistung des Herrn Vranitzky gegeben. Vranitzky selbst hat gesagt, dass er Herrn Flöttl ein- oder zweimal getroffen hat und sonst ein paar Mal telefonischen Kontakt mit ihm gehabt hat.

Meine Damen und Herren, ich erinnere mich noch sehr gut – der Herr Cap wird dann das Wort nehmen –, wie Sie sich da herausgestellt und Beratungsleistungen der öster­reichischen Bundesregierung kritisiert haben. Ich darf Ihnen eines versichern: Wir ha­ben für keine Beratungsleistung, die aus ein-, zweimal Zusammensitzen und ein paar Telefonaten bestand, 1 Million Schilling gezahlt. (Abg. Dr. Matznetter: Viel mehr!) Wir haben für jede Beratungsleistung eine Gegenleistung bekommen, und wir haben für jede Beratungsleistung Geld für die Steuerzahler eingespart. Wir haben das Geld bes­ser verwendet, sparsam verwendet, zweckmäßig verwendet. – Das hat es in dieser Bundesregierung nicht gegeben! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner. – Abg. Schieder: Sie haben überhaupt keine gehabt! Überhaupt keine!)

Da darf ich Ihnen die Prozesse anführen, die die Sozialdemokratie verloren hat – nicht einen, sondern viele, denn Ihre Politik ist Dirty Campaigning. Wir machen Politik für Be­schäftigung in Österreich und für die Entlastung, Herr Abgeordneter! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

Die letzte Frage, Frage 10, möchte ich so beantworten, dass ich sage: Das Bundesmi­nisterium für Finanzen ist nach dem Parteiengesetz, § 4 Abs. 3 für die Bestellung von Wirtschaftsprüfern zuständig, die jährlich die widmungsgemäße Verwendung der öf­fentlichen Förderungsmittel prüfen. Das heißt, das Bundesministerium für Finanzen ist nicht zuständig für die Prüfung privater Spenden. Ich kann daher zu solchen privaten Spenden keine konkrete Auskunft geben.

Sie haben sicher diese Debatte in den letzten Wochen verfolgt und werden daher auch wissen, dass es da natürlich auffällt, dass es widersprüchliche Aussagen gegeben hat. Ich darf zum Beispiel Alfred Gusenbauer zitieren, der auf die Frage, ob es Gelder ge­geben hat, die aus dem ÖGB in die SPÖ geflossen sind, am 30. März 2006 im „Mit­tagsjournal“ gesagt hat – ich zitiere –:

 


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