Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 190

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der ÖVP.) – Ja, Sie jammern. Zu Recht jammern Sie. Nur wir sind es, die garantieren, dass die Daseinsvorsorge weiter in öffentlicher Hand bleibt und von öffentlicher Hand betrieben wird. Wir stehen dafür, dass es ein Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz gibt, das nicht irgendwelche großen Sonderprojekte ex lege ausnimmt, und wir stehen für ein Umweltinformations- und Kontrollsystem, für eine Kontrollpolitik, die ein transpa­rentes und ein partizipatives Miteinander von BürgerInnen, von NGOs und der Politik im Sinne einer blühenden und gesunden Umwelt garantiert, in den Alpen und auch sonst überall. (Beifall bei der SPÖ.)

18.42


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Ellmauer ist der nächste Redner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.42.03

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Bayr, an Ihnen dürften die letzten Jahre wirklich spurlos vorübergegangen sein, denn das Kyoto-Ziel ist ein ehrgeiziges Ziel der Bundesregierung. Wenn man jetzt ein bisschen aufzählt, was die Bundesregierung in den letzten Jahren alles in dieser Richtung gemacht hat – ich denke beispielsweise nur an die Partikelfilter, im Energiebereich an die thermische Althaussanierung, die vielen Bioanlagen, die Fernwärme, dann jetzt für die Zukunft die 500-Millionen-€-Energiestiftung et cetera –, dann sehen Sie: Es ist viel geschehen und wird noch viel geschehen. (Abg. Bayr: Wir sind weiter weg vom Ziel!)

Aber zurück zur Alpenkonvention: Diese ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz des Naturraumes und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in den Al­pen. Die Konvention legt ferner großes Augenmerk auf die Sicherung der wirtschaft­lichen und kulturellen Interessen der einheimischen Bevölkerung in den Unterzeichner­staaten. Die ständig wachsende Beanspruchung durch den Menschen gefährdet den Alpenraum und seine ökologischen Funktionen in zunehmendem Maße. Die daraus resultierenden Schäden lassen sich zumeist nicht oder nur mit hohem Aufwand, mit beträchtlichen Kosten und in der Regel nur über lange Zeiträume hinweg wieder behe­ben. Daraus leitet sich die Notwendigkeit ab, wirtschaftliche Interessen mit den ökolo­gischen Erfordernissen in Einklang zu bringen, so wie unser Prinzip der ökosozialen Marktwirtschaft das vorsieht.

Für Österreich ist der Alpenraum als geographische Einheit von erheblicher Bedeu­tung. Der österreichische Alpenanteil ist mit über 28 Prozent der Gesamtanwendungs­fläche der größte im Rahmen der Alpenkonvention, und er bedeckt fast 65 Prozent unseres Staatsgebietes. 40 Prozent der Gesamtbevölkerung Österreichs lebt im Alpen­raum, aufgeteilt auf 1 135 Gemeinden – von insgesamt 5 934 Gemeinden im gesamten Konventionsgebiet. Österreich ist somit jener Staat, in welchem die Alpen den größten Flächen- und Bevölkerungsanteil am Staatsgebiet einnehmen.

Das Verkehrsprotokoll wird oft als Herzstück der Alpenkonvention bezeichnet. Es ver­pflichtet zu einer abgestimmten Umwelt- und Verkehrspolitik, die verkehrsbedingte Be­lastungen und Risken begrenzt und so den Belangen von Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft Rechnung trägt. Die Vertragsparteien sind darin übereingekommen, auf den Bau neuer hochrangiger Straßen für den die Alpen querenden Verkehr zu verzichten. In puncto Kostenwahrheit haben sich die Unterzeichneten auf das Verursacherprinzip geeinigt. Österreich hat als einer der ersten Staaten das Verkehrsprotokoll ratifiziert, und seit 18. Dezember 2005 stellen die Durchführungsprotokolle geltendes Recht dar.

Unter dem Vorsitz Österreichs in der Alpenkonvention ist es gelungen, einen Mehrjah­resplan fertigzustellen, und dafür gebührt unserem Umweltminister, unserem Lebens-


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