Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll1. Sitzung, 30. Oktober 2006 / Seite 43

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Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Gesamtwortlaut:

Eine gültige Entschließung des Bundesrates (E-218-BR/2006) vom 20. September 2006 fordert den sofortigen Stopp der Beschaffung von Eurofighter Kampfflugzeugen und Offenlegung der Verträge.

Die vorangegangenen Erhebungen des Bundesrates im Zeitraum April bis September 2006 brachten folgendes Ergebnis:

Die Zweifel an der Korrektheit und Sachgemäßheit des Beschaffungsvorganges des Eurofighter sind keinesfalls entkräftet; vielmehr hat sich diese Frage auf die klar zum Ausdruck gekommene Einflussnahme des Bundesministers für Finanzen im Zeitraum zwischen 25. Juni 2002 und 2. Juli 2002 zugespitzt. Die enorme Belastung des Gesamtbudgets der Republik Österreich und des Budgets des Bundesministeriums für Landesverteidigung, dem in zunehmenden Ausmaß Mittel für die Erfüllung anderer vorrangiger Beschaffungen und für die Aufrechterhaltung eines umfassenden Dienst­betriebes fehlen, wurde klar unterstrichen. Es wurde aufgezeigt, dass der zwar unbestätigte, aber offenkundig den Tatsachen entsprechende veröffentlichte Teil des Vertragswerkes zwischen der Republik Österreich und der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH/EADS eine bedenkliche Benachteiligung des Vertragspartners Republik Österreich mit sich bringt und vermuten lässt,  dass in den unveröffentlichten kommerziellen Teilen weitere den Interessen der Republik zuwiderlaufende Vertrags­klauseln enthalten sind.

Der Österreichische Rechnungshof hat in seinem Wahrnehmungsbericht hinsichtlich der Luftraumüberwachungsflugzeuge (Kaufverträge, Finanzierung, Gegengeschäfts­vertrag) festgestellt, dass

die Luftraumüberwachung für die nächsten 30 Jahre nur eingeschränkt möglich ist;

neben den Finanzierungskosten von 2,167 Milliarden Euro weitere 463 Mio Euro für Nebenbeschaffungskosten erforderlich sind;

die offiziell veranschlagten jährlichen Betriebskosten von 50 Mio Euro nicht realistisch und darin nicht alle Kostenbestandteile enthalten sind;

enorme Mängel bei der Vertragsgestaltung vorhanden sind, darunter auch ein so genannter „Einredeverzicht", der bei Leistungsmängeln keine Einstellung der Raten­zahlung ermöglicht;

die Anzahl der militärischen Anforderungen, wie etwa Ziele in der Nacht erkennen zu können oder Selbstschutz-Systeme, jährliche Flugstunden, Pilotenausrüstungen und Betriebsstandorte, erheblich reduziert wurde und Träger für Aufklärungseinrichtungen sowie Zusatztanks im Gegensatz zur Angebotseinholung im Kaufvertrag nicht mehr vorgesehen waren.

Nicht zuletzt angesichts der wesentlichen Abänderungen im kommerziellen Bereich erachtet der Rechnungshof die Vorgangsweise des BMLV als mit hohem Risiko behaftet.

Ebenso wiesen die Erkenntnisse des Rechnungshofes hinsichtlich des Vergabe­verfahrens zur Beschaffung von 24 Kampfflugzeugen erhebliche Mängel nach:

Musskriterien wurden in Sollkriterien ohne nachvollziehbare Begründung umgewandelt;

neue Entscheidungskriterien wurden ohne nachvollziehbare Dokumentation in das bereits laufende Vergabeverfahren einbezogen;

 


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