Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll1. Sitzung, 30. Oktober 2006 / Seite 44

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die Kostendarstellung im Zuge des Ministerratsvortrages zur Typenentscheidung wurde unrichtig wiedergegeben;

Akten hinsichtlich eines anders lautenden Ministerratsvortrages, die einen anderen Bieter begünstigten, waren im Zuge der Rechnungshofprüfung nicht auffindbar;

die Beurteilung der Gegengeschäfte  erschien als nicht nachvollziehbar, ebenso eine entsprechende Kommunikation zwischen dem BMLV und dem BMWA;

es erfolgte keine Überprüfung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des angebotenen Kampfflugzeuges des Typs Eurofighter.

Aus der Rechnungshofkritik ergibt sich klar, dass die Regierung trotz Kenntnis eines wesentlich höheren Preises am 2. Juli 2002 und am 1. Juli 2003 Ministerrats­entscheidungen auf Basis von falschen bzw. geschönten Preiskalkulationen herbei­geführt hat. Ebenso haben sich die Ankündigungen von Bundeskanzler Schüssel hinsichtlich der Finanzierung der Abfangjäger über eine Wirtschaftsplattform als nicht haltbar herausgestellt.

Eine große Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher steht der Euro­fighter­beschaffung höchst skeptisch gegenüber, bezweifelt die Sinnhaftigkeit dieser teuren Anschaffung und erwartet von der neuen Bundesregierung einen kosten­günstigen Ausstieg aus diesem Vertragsverhältnis. Die bekannt gewordenen Teile der Vertrags­konstruktion lassen den Schluss zu, dass ein Rücktritt der Republik von diesem Vertrag durch die Vertragskonstruktion möglichst erschwert wurde. Grundsätzliche kaufmännische Überlegungen wurden seitens der Republik außer Acht gelassen - die Vorteile des Verkäufers überwiegen.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende

Anfrage:

1. Durch welche Person bzw. durch welche Personengruppe wurde seitens der Republik Österreich der Eurofighterkaufvertrag vereinbart und formuliert, geordnet nach Namen und Dienststelle bzw. Unternehmen?

2. Welche Möglichkeiten der Vertragsauflösung wurden mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH vertraglich vereinbart und welche Kosten ziehen diese vertraglich vereinbarten, einseitigen Auflösungsmöglichkeiten nach sich?

3. Ist es richtig, dass mit Stichtag 1. November 2006, also übermorgen, bei Vertrags­ausstieg 45 Prozent des Gesamtkaufpreises durch die Republik an den Verkäufer zu bezahlen sind und wenn ja, durch welche Person bzw. welches Personengremium wurde diese Vertragsbestimmung mit dem Verkäufer verhandelt und vereinbart?

4. Ist es richtig, dass die Republik nicht Eigentümer der Software des angekauften Waffensystems wird und aus diesem Grund ein Weiterverkauf der Kampfflugzeuge nahezu unmöglich ist und wenn ja, von welcher Person bzw. von welchem Personen­gremium wurde diese Vertragsbestimmung mit dem Verkäufer verhandelt und vereinbart?

5. Ist es richtig, dass bedingt durch einen vertraglich vereinbarten Einredeverzicht die Republik unabhängig von der mangelfreien Leistung von 18 Kampfflugzeugen zur Ratenzahlung verpflichtet ist und diese Ratenzahlung um zusätzliche Zinskosten von 230.000 Euro bis 2007 aufgeschoben wurde und wenn ja, von welcher Person bzw. von welchem Personengremium wurde diese Vertragsbestimmung mit dem Verkäufer verhandelt und vereinbart?

 


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