Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll1. Sitzung, 30. Oktober 2006 / Seite 52

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Ich erwähne hier also nicht die Bundesregierung, sondern bedeutende Persön­lichkeiten im Bereich des Verfassungsrechtes und Völkerrechtes.

Meine Damen und Herren! Das haben auch bisher alle Bundeskanzler so gesehen, denn bei der Drakenbeschaffung waren, so denke ich, Bundeskanzler Sinowatz und Finanzminister Vranitzky zuständig. Sie waren es, die letztlich diese Draken­beschaf­fung durchgeführt haben.

Es war der Beschluss beziehungsweise die Information von Bundeskanzler Klima, dass in der nächsten Legislaturperiode eine Nachbeschaffung der Draken erfolgen muss. – Das waren alles Bundeskanzler der SPÖ!

Meine Damen und Herren! Man muss diese Frage – ich meine das wirklich sehr ehrlich! – ernsthaft diskutieren, aber ohne einen Zweifel daran zu lassen, dass eine Luftraumüberwachung in Österreich dringend notwendig ist. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Ich möchte nun ganz kurz auf den Zeitablauf eingehen.

Wie bereits erwähnt, ist schon damals unter Klima die Beschlussfassung herbeigeführt worden, dass in der nächsten Legislaturperiode die Drakennachfolge geregelt werden muss.

Im Oktober 2001 wurde die Angebotseinholung in jenem Verfahren durchgeführt, das sich im österreichischen Bundesheer bewährt hat: eine freihändige Vergabe im Wett­bewerb.

Man könnte auch ohne Wettbewerb freihändig vergeben: Das lässt sowohl das EU-Recht als auch das österreichische Recht zu. Man hat diesen Weg aber nicht gewählt, sondern den eines freihändigen Vergabeverfahrens im Wettbewerb.

Am 24. Juni war dann das Ergebnis der 33-köpfigen Bewertungskommission da. Es waren da Experten am Werk, die schließlich die Empfehlung gegeben haben, dass Eurofighter Bestbieter ist und dass Eurofighter bestellt werden sollen. Die damalige Bundesregierung ist am 2. Juli dann diesen Empfehlungen der Expertenkommission gefolgt, und es wurden letztlich Eurofighter bestellt.

Am 24. Juli wurden die Vertragsverhandlungen zwischen dem BMLV und der Firma Eurofighter GmbH begonnen. Im August 2002 gab es die Hochwasserkatastrophe und die Reduzierung auf 18 mit Option auf weitere 6 Eurofighter. Im September 2002 lag ein Vertragsentwurf vor. Dann wurde die Bundesregierung aufgelöst.

Der neuen Bundesregierung habe dann schon ich angehört, und ich habe mich ganz genau abgesichert, dass es zu keinem Bietersturz kommt, wenn eine Reduktion von 24 auf 18 Eurofighter durchgeführt wird.

Ich habe zwei Verfassungsexperten eingeladen, um hundertprozentig abzusichern, dass es zu keinem Bietersturz kommt, und sie haben das bestätigt. (Abg. Mag. Kogler: Diese Aussage ist falsch!) – Gut, man kann da immer wieder Argumente vorbringen. Sie können 100 Argumente bringen, wenn Sie das nicht hören wollen, aber es ist trotzdem so, dass diese zwei Verfassungsrechtler in einem Gutachten schwarz auf weiß geäußert haben, dass es keinen Bietersturz gegeben hat. (Beifall bei ÖVP und BZÖ. Abg. Mag. Kogler: Aber nicht zu diesem ...!)

Am 1. Juli 2003 gab es im Ministerrat die Beschlussfassung und die Ermächtigung an den Verteidigungsminister, die Vertragsunterfertigung durchzuführen. Am 22. August 2003 ist dieser Vertrag rechtskräftig geworden.

 


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