Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung / Seite 29

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schuldig sind, sondern dass wir selbstverständlich auch die Verantwortung dafür tra­gen, dass die älteren Menschen in unserem Lande auf einer gesicherten materiellen Basis und in Würde ihr Älterwerden erleben können. Das ist wichtig.

Die älteren Menschen können sich darauf verlassen – das ist überwiegender politi­scher Konsens in unserem Lande –, dass die Politik Verantwortung für sie trägt.

Diese Übereinstimmung, meine Damen und Herren, basiert auf etwas, nämlich auf dem politischen Grundkonsens, den wir dazu haben, auf dem Generationenvertrag, der sicherstellt, dass die junge Generation, dass die aktiv erwerbstätige Generation jener solidarischen Verpflichtung nachkommt und auch nachkommen kann, die die älteren Menschen zu Recht von uns erwarten.

Daher ist jede Diskussion über die Zukunft des Systems der Altersvorsorge eine Dis­kussion, die selbstverständlich die Situation der älteren Menschen zu berücksichtigen hat und diese in den Mittelpunkt stellt, aber in gleicher Weise sind – aus der Verant­wortung des Generationenvertrages heraus, und aus dieser Verantwortung dürfen wir uns nicht verabschieden – für die jungen Menschen unseres Landes, auch für die aktiv erwerbstätigen Menschen selbstverständlich beide Seiten dieser Medaille zu sehen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Ich halte es daher für sehr wichtig, wenn wir in verantwortungsvoller Weise politisch über die Perspektive des Systems der Altersvorsorge sowie über deren konkrete Ver­besserung reden, dass wir selbstverständlich in gleichwertiger Weise die ältere und die jüngere Generation in unsere politischen Überlegungen einbeziehen. Darauf haben die älteren Menschen ein Recht in unserem Land – und darauf haben auch die jüngeren Menschen ein Recht in unserem Land. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Im Sinne dieser politischen Leitlinie haben wir uns daher in unserer politischen Arbeit der Mühe unterzogen, den Generationenvertrag nachhaltig zu sichern, aber nicht da­durch, meine Damen und Herren, dass wir einfach das Blaue vom Himmel versprochen hätten, sondern dadurch, dass wir gesagt haben: Wir müssen die Pensionssysteme weiterentwickeln und diese harmonisieren, wo das notwendig ist, damit der Generatio­nenvertrag auf Dauer außer Streit steht. Ich möchte, meine Damen und Herren, keine Gesellschaft in Österreich, in der Alt gegen Jung und Jung gegen Alt ausgespielt wird. Wir möchten eine solidarische Gesellschaft in unserem Land haben! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Und weil wir das gemacht haben, sind wir heute in der glücklichen Lage, darüber disku­tieren zu können, wie und in welchem Ausmaß wir die Pensionen erhöhen – ganz im Gegensatz zu jenen Ländern, die sich dieser Mühe nicht unterzogen haben.

In Großbritannien etwa schlägt der Weisenrat vor, bis zum Jahre 2012 keinerlei Pensi­onserhöhung zu machen. In Deutschland wird vorgeschlagen, bis zum Jahre 2010 keine Pensionserhöhung zu machen. – Bei uns aber ist es ganz anders: Weil wir ver­ändert haben, können wir jetzt die Pensionen erhöhen. Ich halte das für richtig und gut, und zwar nicht nur im Sinne der Notwendigkeit der grundsätzlichen Position für die älteren Menschen, sondern auch im Sinne der Gerechtigkeit in der sozialen Vertei­lungswirkung, etwa die viel stärkere Anhebung der Mindestpensionen, wie wir es bei der letzten Pensionsanpassung gemacht haben. Die Bezieher kleinerer Pensionen ha­ben besonders davon profitiert. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Daher auch unser Vorschlag, den wir mit einem Gesetzesantrag heute einbringen. Wir schlagen vor, die Pensionen im kommenden Jahr um insgesamt 540 Millionen € zu er­höhen – das ist eine Erhöhung im Gegenwert von 1,9 Prozent, meine Damen und Her-


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