Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung / Seite 28

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Daher glaube ich, dass diese Berechnung des Pensionistenpreisindex, das heißt, es gibt einen anderen Warenkorb für die Pensionistinnen und Pensionisten als für den Rest der Bevölkerung, eine faire Berechnungsgrundlage darstellt, eine faire Berech­nungsgrundlage, die eben die ganz besonderen Lebensgewohnheiten widerspiegelt.

Wenn dieser Pensionistenpreisindex 1,9 Prozent ausmacht und daher höher ist als die allgemeine Inflationsrate, dann sind wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokra­ten der Meinung, dass die Pensionen auch im Ausmaß dieser 1,9 Prozent erhöht wer­den sollen, damit die Kaufkraft der Pensionen in Österreich sichergestellt ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich finde, das ist keine überzogene Forderung, selbst wenn man stabile Staatsfinanzen immer wieder im Blick haben muss, denn wir stellen fest, dass in den letzten Jahren, bis auf ein einziges Mal, die Erhöhungen der Pensionen nicht im Ausmaß dieser Teue­rungsrate stattgefunden haben. Das heißt, dass viele Pensionistinnen und Pensionis­ten heute, in Kaufkraft gemessen, weniger Geld zur Verfügung haben als vor fünf Jah­ren.

Wenn man zulässt, dass weiterhin die Pensionen weniger steigen als der Pensionis­tenpreisindex, dann wird man leider zur Kenntnis nehmen müssen, dass es nicht nur immer mehr Pensionistinnen und Pensionisten gibt, die es schwer haben, sondern auch immer mehr, die an die Armutsgrenze rücken. Ich finde, in einem so reichen Land wie Österreich, wo wir zum Glück eine gute Wachstumsrate haben, wo auch die Wirt­schaft boomt und es ordentliche Erträge gibt, sollten auch die Pensionistinnen und Pensionisten vom allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung profitieren. Es sollte Fair­ness für die Pensionistinnen und Pensionisten geben, und daher sind wir der Meinung, dass dieser Pensionistenpreisindex nicht nur heute, sondern auch in Zukunft zur An­wendung gebracht werden soll. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir über die niedrigsten aller Pensionen sprechen, nämlich über die Bezieherin­nen und Bezieher einer Ausgleichszulage, müssen wir leider feststellen, dass die Aus­gleichszulage unter dem liegt, was derzeit als Armutsgrenze in Österreich definiert ist. Wenn wir uns alle darüber einig sind, dass es in Österreich ein Altern in Würde geben soll, dann muss es doch möglich sein, dass die Mindestpension, die ein einzelner oder ein Ehepaar bekommt, zumindest oberhalb der Armutsgrenze liegt. Zu sagen: Altern in Würde! – gleichzeitig aber zuzulassen, dass viele Menschen Pensionen beziehen, die unterhalb der Armutsgrenze liegen, das ist, finde ich, nicht in Ordnung!

Wir sind daher – bei aller Wahrung der Stabilität der Staatsfinanzen – der Auffassung, dass es am vernünftigsten und am gerechtesten ist, wenn wir die Ausgleichszulage für die Ärmsten der Pensionisten an die Armutsgrenze anheben und es eine Erhöhung der Pensionen gibt im Rahmen des Pensionistenpreisindex, und zwar um 1,9 Prozent. Dazu wird es von uns von der Sozialdemokratie einen Gesetzesantrag geben, der die Grundlage für diese Veränderung darstellt.

Ich glaube, das wäre ein fairer, ein gerechter Weg, ein Weg, den sich die Pensionistin­nen und Pensionisten Österreichs auch verdienen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten der Grünen.)

14.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Mag. Molterer. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


14.52.02

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich ist klar – wir alle wissen das –, dass wir der älteren Generation in unserem Lande nicht nur unsere Wertschätzung


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